Frage an Sylvia-Yvonne Kaufmann von Norbert r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Kaufmann,
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist immer die Rede, das Alle und Jeder Bürger (Art.1-3 ) das Recht auf Leben ,.......... hat. Wäre es ein Verstoß gegen das Grundgesetz ,wenn Behörden aufgrund von Verordnungen Menschen aufgrund ihrer Tätigkeit diskriminiert und ausgliedert. Es geht dabei um die Gruppe der Kleinunternehmer.Menschen die ,wie jeder andere Bürger auch , seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat nachkommen. Wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer einsetzt,gibt es Arbeits-und Sicherheitsvorschriften. Warum ist es in Deutschland möglich,diese Arbeits-und Sicherheitsvorschriften beim Einsatz von Kleinunternehmern/Subunternehmern außer Kraft zu setzen ?
Zitat Amt für Arbeitsschutz „ Arbeitsschutzvorschriften, deren Einhaltung ich zu überwachen habe, gelten (nahezu) alle in persönlicher Abhängigkeit beschäftigte Arbeitnehmer und sind daher auf selbständig Tätige, wie Sie als Transportunternehmer, nicht anwendbar.“
Wie ist es möglich,aufgrund dieser Aussage einer Behörde ,alle und jeden Menschen lt.Grungesetz zu schützen.Körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens kann man doch nur gewährleisten,wenn für alle Menschen die gleichen Arbeits-und Sicherheitsvorschriften gelten?
Gerade jetzt im Zeitalter des Profites.Innerhalb Deutschlands ,sind meine Rechte erschöpft.Welche Rechte hätte ich innerhalb der EU.Auch auf die Charta der EU habe ich hingewiesen,aber ohne jeden Erfolg.
Norert Rath