Frage an Sylvia-Yvonne Kaufmann von Carsten M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kaufmann,
ich bin entsetzt über den Vorschlag, die Panoramafreiheit (also das Recht, von öffentlichen Orten aus Gebäude und dauerhaft installierte Kunstwerke zu fotografieren und diese Fotos privat und gewerblich öffentlich zu verwenden) einzuschränken.
Die Formulierung, über die am 9. Juli 2015 entschieden werden wird, „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“ wird zu einer Flut von Abmahnungen führen und für uns alle in der digitalen Welt zu kaum übersehbare Einschränkungen und Risiken führen.
Letztendlich führt das Anliegen nur zu einer weiteren verunsicherung der EU-Bürger?
Das darf so nicht als Empfehlung an die Kommission.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Beschluss über die Reform des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Besonders das Thema „Panoramafreiheit“ war im Vorfeld der Abstimmung besonders strittig. Die gesetzlichen Rahmen für die Verwendung von Bildmaterial öffentlicher Plätze ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Nicht überall gilt die Panoramafreiheit, wie sie derzeit in Deutschland existiert.
Ich habe mich bei der Abstimmung in der letzten Woche klar für den Erhalt der Panoramafreiheit ausgesprochen, ebenso wie die deutliche Mehrheit des Hauses. Mit der Abstimmung hat das Parlament nun ein deutliches Zeichen gesetzt: die Panoramafreiheit soll nicht durch Regeln der EU verändert werden. D.h., sie soll in Deutschland unangetastet bleiben.
Die Europäische Kommission ist nun gefordert, einen Vorschlag für eine umfassende Reform des europäischen Urheberrechts vorzulegen, der den verabschiedeten Forderungen des Europäischen Parlaments gerecht wird. Wir fordern die Kommission unter anderem dazu auf zu prüfen, inwiefern Internet-Plattformen wie YouTube Verantwortung für die auf ihren Internetseiten veröffentlichten Inhalte übernehmen sollten. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war entscheidend, dass die Position der Kreativschaffenden gefestigt und das Prinzip der fairen Bezahlung gestärkt wird. Es ist auch gelungen, Mindeststandards zu definieren, die im Fall von Urheberrechts-Ausnahmen in allen Mitgliedstaaten gültig sein sollen - wie beispielsweise mit dem Zitatrecht zu garantieren, dass die Presse Aussagen zitieren kann.
Den finalen Beschluss des Parlaments können Sie hier nachlesen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015-0273&language=DE
Das Protokoll sowie eine Übersicht der namentlichen Abstimmung finden Sie hier: http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/minutes.html
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia-Yvonne Kaufmann