Sehr geehrte Frau Pantel, würden Sie sich verpflichten sich vor der Wahl, für strengere Lobby- und Transparenzgesetze einzutreten und in der eigenen Arbeit mit gutem Beispiel voranzugehen ?
Sehr geehrter Herr Gudarzi,
vielen Dank für Ihre Frage aus meiner Heimatstadt Düsseldorf.
Unser Abgeordnetengesetz verlangt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Daran habe ich mich stets gehalten und begreife meine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nicht als "Nebenjob in Berlin", sondern als fordernde Hauptaufgabe für Düsseldorf und Deutschland. Ich bin zuallererst den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, die mich nun seit 2013 direkt in den Deutschen Bundestag gewählt haben.
Auf der Webseite des Deutschen Bundestags können Sie sich über meine Angaben transparent informieren: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/P/pantel_sylvia-522534 Dort werden Sie sehen, dass ich keine veröffentlichungspflichtigen Nebenverdienste habe. Nebentätigkeiten übe ich dennoch weiterhin aus, so bin ich Mitglied in Vereinen und engagiere mich ehrenamtlich z.B. für die Musikschulen oder den Tierschutz in Düsseldorf. Ein Abgeordnetenmandat ist ein Amt auf Zeit. Tätigkeiten beruflicher Art neben dem Mandat sind deshalb zulässig. Ich denke da z.B. an die Kolleginnen und Kollegen, die als Ärzte tätig sind. Hier sollte es dabei bleiben, auch neben dem Mandat langjährige Patienten zu behandeln oder, wie derzeit erforderlich, zu impfen. In unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir auch viele Handwerker, wo ich grundsätzlich nichts dagegen habe, wenn ihnen erlaubt ist, weiterhin in ihren Betrieben tätig zu sein bzw. mit ihren Mitarbeitern oder Kollegen den Kontakt zu halten. Wir haben in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit z.B. folgende Berufsgruppen vertreten: Augenoptiker, Betonfacharbeiter, Glasermeister, Industrieelektroniker, Instandhaltungsmechaniker, KfZ-Mechaniker, Konditor, Dreher, Landmaschinenmechaniker, Metzgermeister, ... Ist es nicht wichtig, dass wir auch Vertreter solcher Berufszweige für Mandate im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag, in den Landtagen und für kommunale Parlamente gewinnen? Damit Nicht-Akademiker ihre Erfahrungen aus dem Leben und dem Beruf in die Politik einbringen können, sollten wir kein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten fordern.
Grundsätzlich bin ich für Transparenzgesetze. Deshalb habe ich die Ehrenerklärung meiner Fraktion nach der unsäglichen "Maskenaffäre" selbstverständlich unterschrieben. Dort stand im Wortlaut: In den Jahren 2020/2021 habe ich keine finanziellen Leistungen weder direkt noch über Gesellschaften, aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten wie etwa Schutzausstattung, Test- und Impfbedarf, aus dem Vermitteln von Kontakten, aus der Weiterleitung von Angeboten oder Anfragen oder aus der Unterstützung oder Beratung Dritter bei solchen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erhalten. Die Erklärung habe ich 10. März 2021 in Düsseldorf unterschrieben - und sie gilt auch noch heute.
Daraufhin haben wir am 22. April 2021 in erster Lesung und am 11. Juni 2021 in zweiter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes mit weitreichenden Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen. In der Problembeschreibung des Gesetzesentwurfs heißt es sehr treffend: "Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist das Fundament des deutschen Parlamentarismus. Bereits der Verdacht, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages ihr Mandat missbrauchen, um eigene monetäre Interessen zu verfolgen, kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und die Integrität des Deutschen Bundestages unterlaufen." Der Gesetzentwurf verbessert den Regelungsrahmen, innerhalb dessen Abgeordnete ihr Mandat ausüben und sorgt für mehr Transparenz. Zudem verschärft der Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag im Ausschuss den Strafrahmen der Abgeordnetenbestechung, der Tatbestand wird künftig ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr (bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe).
Künftig werden für Abgeordnete alle Informationen, die auch nur entfernt auf etwaige Interessenkonflikte hinweisen können, anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Darüber hinaus werden solche Nebentätigkeiten verboten, bei denen ein Interessenkonflikt immanent ist und die daher von vornherein nicht mit der Unabhängigkeit des Mandates vereinbar sind. Im Einzelnen:
1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht. Bei Beteiligungsgesellschaften müssen auch die Beteiligungen angezeigt werden (wenn diese ebenfalls einen fünfprozentigen Anteil erreichen).
3. Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
4. Die Zuwendung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden, werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, bleiben erlaubt, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.
6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken wird mit einem Ordnungsgeld sanktioniert. Ein Ordnungsgeld wird außerdem bei Verstößen gegen das Verbot der Punkte 5 und 6 verhängt.
8. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
9. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten
10. Als Berichterstatter müssen Abgeordnete künftig mögliche Interessenverknüpfungen gegenüber dem Ausschuss anzeigen, die Anzeige wird in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses zur jeweiligen Drucksache veröffentlicht.
Ich habe dieses Gesetz mit meiner Stimme unterstützt und somit auch dazu beigetragen, dass wir ein strengeres Transparenzgesetz einführen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel