Hallo Frau Pantel, Wie geht es ihnen? Mit welcher Partei würden sie keine Koalition eingehen?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank! Mir geht es sehr gut.
Meine grundsätzliche Auffassung zu Koalitionen ist: Wir brauchen weniger Vorgaben aus Koalitionsverträgen und keine strengen 4-Jahres-Pläne von Parteiführungen für Abgeordnete. Vielmehr sollten wir, um bessere Gesetze zu schaffen, mehr Transparenz und ergebnisoffene Diskussionen über Gesetzentwürfe im Parlament ermöglichen. Sollte das Bundestagswahlergebnis erneut auf schwierige Verhandlungen hinauslaufen, hielte ich eine Minderheitsregierung für möglich. Das könnte sogar zu einer Stärkung des Parlamentarismus in Deutschland führen, da wir Themen noch intensiver diskutieren müssten, um die nötige Mehrheit im Parlament zu finden.
Zu festen Koalitionspartnern hat die CDU auf dem 31. Parteitag der CDU Deutschlands am 8. Dezember 2018 in Hamburg eindeutig beschlossen: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“ Aus meinem Arbeitsalltag als Familienpolitikerin möchte ich Ihnen gerne begründen, warum ich eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ablehne. Das liegt insbesondere an Forderungen in den Wahlprogrammen und an Anträgen, die im Deutschen Bundestag gestellt wurden.
Ein Familiensplitting, wie es die AfD fordert, würde Ein-Kind-Familien strukturell benachteiligen, begünstigt zudem einseitig kinderreiche Familien mit höheren Einkommen, jedoch nicht die Familien in den unteren Einkommensklassen. Ein-Kind- und Mehr-Kind-Familien sind gleichwertig zu behandeln. Als CDU/CSU stehen wir für Wahlfreiheit für junge Familien. Kein Familienmodell soll einem anderen Familienmodell gegenüber benachteiligt werden; das heißt: selbstverständlich ist auch eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind eine vollwertige Familie! Nach verheirateten Eltern sind die Alleinerziehenden mit 19 Prozent der zweitgrößte Bereich der Familienmodelle in Deutschland. Ich bin sehr dagegen, dass man die Gruppe der Alleinerziehenden mit neuen Gesetzen diskriminiert. Wir erkennen ihre Leistungen besonders an, da sie oft die Erziehungsleistung von Vater und Mutter erbringen müssen. Dabei sind es in 9 von 10 Fällen alleinerziehende Mütter. Wir haben im Deutschen Bundestag 2020 erwirkt, die Steuerbelastung mit dem Entlastungsbetrag sowohl für Paare mit Kindern als auch für Alleinerziehende deutlich zu senken. Deshalb sind wir als Union auch für die Beibehaltung des Ehegattensplittings. Denn gerade das Ehegattensplitting ermöglicht, dass kein Familienmodell gegenüber einem anderen bevor- oder benachteiligt wird.
Auch die Linkspartei hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt durch Anträge hervorgetan, die von Ideologie geprägt sind. Hier geht es der Linkspartei oftmals nicht um das Wohl und die Gesundheit von Frauen und Kindern, sondern um grenzwertige, lebens- und verfassungsfeindliche Positionen. So beantragte die Linkspartei allein im Jahr 2021 z.B. das Mutterschutzgesetz und das Schwangerschaftskonfliktgesetz abzuschaffen. Dabei sollte der Mutterschutz gestrichen und aus Sicht der Linkspartei fortan in "Elternschutz" umbenannt werden. Das ist Folge einer Ideologie, die nicht mehr von Vater und Mutter spricht, sondern von Elternteil 1 und Elternteil 2. In Paragraph 1 Absatz 1 unseres Mutterschutzgesetzes ist deshalb festgelegt, dass wir die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützen. Denn Frauen (und nicht Männer) bekommen Kinder. Im Mutterschutzgesetz geht es um Arbeitsschutz von Frauen - keine Überstunden, keine Nachtarbeit, Kündigungsschutz etc. Den Mutterschutz dürfen wir nicht relativieren oder einschränken. Ebenso sollten wir den Schutz des ungeborenen Lebens und die Selbstbestimmung der Frau nicht gegeneinander ausspielen. Ungeborene Kinder besitzen Menschenwürde und Grundrechte. Deshalb wollen CDU und CSU die Schwangerschaftskonfliktberatung beibehalten. Denn die Beratung eröffnet Perspektiven für ein Leben mit dem Kind. Das persönliche Gespräch ist sehr wichtig! Unsere Gesetze orientieren sich an der Menschenwürde, dem Schutz des ungeborenen Kindes und der Selbstbestimmung der Frau und nicht an dem Wunsch nach medialer Aufmerksamkeit durch radikal lebensfeindliche Forderungen, die auch noch das Grundgesetz infrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel