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Frage von Alexandra L. •

Frage an Sylvia Pantel von Alexandra L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Liebe Frau Pantel,

auf meine Frage vom 10.05.21 (Warum wurde die Sonderregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I) aus Sozialpaket II im Sozialpaket III gestrichen? Wie lautet die Begründung?
Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Arbeitslose in der Corona-Pandemie?") hat Herr Rimkus (SPD) nun geantwortet und sagt: "Für das jüngste Sozialschutz-Paket hat die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine Verlängerung einer solchen Regelung für das ALG I eingesetzt. Leider ist dieser Vorschlag (...) von unserem konservativen Koalitionspartner CDU/CSU verhindert worden. Es ist für Betroffene sehr ärgerlich, dass eine solche Maßnahmen am Widerstand von CDU/CSU im Bundestag gescheitert ist."

Was sagen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lehmberg,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Schutz von Arbeitslosen in der Corona-Pandemie!

Ihnen geht es um die Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes. Lassen sie mich kurz darstellen, in welchem Zusammenhang diese Maßnahme des "Sozialschutzpakets II" steht. Wie Sie richtig schreiben, handelte es sich bei der Verlängerung der Anspruchsdauer um eine einmalige Verlängerung um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Welche Maßnahmen wann und warum im Rahmen des Sozialschutzes seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie getroffen wurden, können Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachsehen. Dort können Sie sich ein umfangreiches Bild davon machen: https://www.bmas.de/DE/Corona/sozialschutz-paket.html

Wie Sie wissen hat die Bundesregierung und mit ihr der Deutsche Bundestag drei Sozialschutzpakete beschlossen und durchgesetzt (März 2020, Mai 2020 und März 2021). Der Auflistung des Bundesminsteriums können Sie die einzelnen Beschlüsse entnehmen. Maßnahmen des ersten Sozialschutzpakets waren vereinfachte Zugänge zur Grundsicherung, sowie zu existenzsichernden Leistungen. Außerdem haben wir die Zuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit haben wir verbessert. Als Mitglied des Familienausschusses war ich an der Entscheidung beteiligt, die in der Auflistung des BMS dargestellten verbesserten Entschädigung bei Kinderbetreuung, sowie einen vereinfachten Zugang zum Kinderzuschlag zu ermöglichen. Das zweite Sozialschutzpaket (Mai 2020) beschloss die von Ihnen angesprochene Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld, aber auch verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld. Maßnahme des dritten Sozialschutzpakets (März 2021) war unter anderem erneut die Verlängerung des erleichterten Zugangs zur den sozialen Mindestsicherungssystemen bis 31. Dezember 2021. Unter anderem wird bei der Grundsicherung eine "Vermögensprüfung weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt, sodass Vermögen, welches zum Beispiel für das Alter zurückgelegt wurde, nicht aufgebraucht werden muss, um Lebensunterhaltsleistungen zu erhalten." (siehe auch BMAS Grundsicherung https://www.bmas.de/DE/Corona/Grundsicherung/grundsicherung.html bzw. BMFSFJ Finanzielle Unterstützung https://www.bmas.de/DE/Corona/Grundsicherung/grundsicherung.html )

Ihren Punkt der weiteren Verlängerung der Anspruchsdauer haben wir intensiv diskutiert, sind aber am Ende bei einer befristeten Lösung geblieben. Das Hessische Landessozialgericht an in seinem Urteil vom April 2021 auch entschieden, dass diese Lösung einer einmaligen Verlängerung verfassungsrechtlich nachvollziehbar ist. Das Gericht hat klargestellt, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld sich grundsätzlich nach der Dauer der Vorversicherungszeit und dem Lebensalter richtet. 2 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten könnten sich bereits potentiell auf den Beitragssatz auswirken. Das heißt: Eine unbefristete Verlängerung hätte eventuell die Beiträge aller Versicherten verändert und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung insgesamt unsicherer gemacht. (Die Kurzinformation des Gerichts finden Sie hier: https://dejure.org/ext/a41bb6ad3fc6d642b529a33f69a7ddea )

Ich teile die Auffassung des Gerichts und sehe deshalb auch unsere damalige Entscheidung der befristeten Regelung als tragbar an. Trotzdem ist mir völlig klar, dass drei Sozialschutzpaketen sozialpolitisch nicht alle Probleme lösen. Die derzeitige Situation in Deutschland ist immer noch schwierig. Unsere gesamte Gesellschaft ist von der Corona-Pandemie betroffen. Ein eventueller Anstieg der Arbeitslosigkeit macht mir deshalb große Sorgen. Ich habe mich im Rahmen meiner Zuständigkeiten im Familienausschuss deshalb darum bemüht, dass wir Familien in dieser schwierigen Zeit stärken. Hier wird viel Verantwortung füreinander übernommen, und wir möchten die Familien dabei unterstützen. Stellvertretend für viele Maßnahmen möchte ich für die letzten Jahre nennen: Die verlässlichen und kontinuierlichen Erhöhungen und Anpassungen des Kindergeldes der letzten Jahre, die Erhöhung der Kinderfreibeträge, Reform des Elterngeldes, steuerliche Entlastungen der Alleinerziehenden, den Kinderbonus und den Kinderfreizeitbonus während der Corona-Pandemie, die Möglichkeit des Kinderzuschlags, zusätzliche Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld, den milliardenschweren Ausbau der Tagesbetreuung und die Förderung von Sprach-Kitas, das Streichen des Eigenanteils für Mittagsverpflegung, sowie die Schaffung von Wohnraum für Familien durch das Baukindergeld. Das alles kostet viel Geld und ich werbe dafür, dass wir unsere Leistungen verlässlich fortführen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Pantel