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Frage von Philipp U. •

Frage an Sylvia Pantel von Philipp U. bezüglich Gesundheit

Guten Tag, gerade schaue ich die Debatte über den Linken Antrag zu sexueller Selbstbestimmung. Wenn sie der Meinung sind dass ungeborene Babys durch Artikel 1 GG geschützt sind habe ich eine Frage.

Warum ist es für eine schwangere Frau straffrei wenn sie während der Schwangerschaft Alkohol oder Tabak konsumiert?

Dies führt nicht selten zu ungeplanten Schwangerschaftsabbrüchen und schweren Behinderungen. Warum also nehmen sie diese scheren Vergehen gegen die Menschenwürde also nicht und StGB auf? Immerhin sind sie Abgeordnete des Deutschen Bundestages und damit direkt Verantwortlich proaktiv Gesetzesentwürfe in den BT einzubringen.

Warum handeln sie hier also nicht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Utta,
 

vielen Dank für Ihre Frage zum Konsum von Alkohol oder Tabak während der Schwangerschaft. Wie bei vielen Dingen, lohnt es sich hier die Dinge differenziert zu betrachten: Einerseits kann der Staat nicht vorschreiben, den Genuss von Alkohol und Tabak zu verbieten, andererseits bergen Drogen Gesundheitsrisiken, die sich besonders bei Kindern auch bei ungeborenen Kindern sehr negativ auf die Entwicklung auswirken. Kinder können sich nicht wehren. Erwachse hingegen sind in Ihrer Entscheidung über ihr Leben und auch über ihre Gesundheit selbstverantwortlich. Für viele ist deshalb richtiges Verhalten während der Schwangerschaft selbstverständlich. Der Verzicht auf Rauchen und Tabakkonsum gehören unbedingt dazu. Auf der anderen Seite fehlt es einigen an dem Verständnis für das richtige Verhalten, oft aus Unkenntnis und aufgrund fehlender Beratung. Jedes Jahr kommen in Deutschland ca. 2.000 Kinder zur Welt, die aufgrund des Alkoholkonsums der Mutter während der Schwangerschaft geistig und/oder körperlich behindert sind, weitere ca. 4.000 Kinder mit partiellen Schädigungen. Die Bundesdrogenbeauftrage spricht sogar von 10.000 Babys in Deutschland, die mit einer Fetalen Alkohol-Spektrumstörung (FASD) geboren werden.

Ich bin der Meinung, dass wir einen präventiven Ansatz wählen sollten und dass Strafen leider keine gangbare Methode sind, da eine Kontrolle von Menschen und Ihren persönlichen Angewohnheiten schlicht nicht flächendeckend umsetzbar ist, weder rechtlich, personell noch technisch. Eine Strafbarkeit des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft könnte eher dazu führen, dass heimlich weiter getrunken wird - ohne dass eine dahinterstehende Alkoholkrankheit entdeckt und ärztlich begleitet wird. Für werdende Eltern und Eltern von Kleinkindern wünsche ich mir verbesserte Schulungen und Beratungen - nach dem Vorbild der Kurse für Tagesmütter. Das könnte man auch an eine freiwillige Leistung des Staates, etwa einer Erweiterung des Elterngeldes knüpfen. Somit könnten wir Eltern einerseits mehr Zeit mit ihren Kindern ermöglichen, andererseits für verbessertes Wissen der Eltern zu Vorsorge und Gesundheit der Kinder sorgen.

Was wir tun können, ist die Aufklärung über Gesundheitsrisiken und Folgen falschen Verhaltens zu verstärken. Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zu. Ich unterstütze daher Initiativen, die Familien und die Gesellschaft an ihre Verantwortung auch für ungeborene Kinder erinnern. Auf der Webseite der Initiative "Verantwortung von Anfang an" sind z.B. gute Hinweise für werdende Mütter und Väter zu finden: https://www.verantwortung-von-anfang-an.de/ Zu diesem Thema habe ich in meinem Wahlkreis bei den Gynäkologen jeweils ein Päckchen dieser Broschüren zur Aufklärung verteilen lassen. Auch habe ich dazu eine Aufklärungsveranstaltung organisiert.

Die weitere Unterstützung der Hebammen kann ebenfalls dazu beitragen, dass wir dem Problem des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft erfolgreich begegnen. Die flächendeckende Möglichkeit eine Hebamme zu haben, der einen unterstützt und berät, wird von Schwangeren sehr gerne angenommen und ist die größte Hilfe gegen Fehlverhalten in der Schwangerschaft. Daher setze ich mich weiterhin dafür ein, den Habammenberuf attraktiver zu gestalten und auch dafür, dass die Kosten für Geburtshilfestationen und Hebammen bei den Krankenkassen aus dem System der Fallpauschalenberechnung ausgenommen werden. So können wir ein bundesweite Unterstützung für Schwangere ermöglichen, die auch dem von Ihnen benannte Fehlverhalten in der Schwangerschaft wirksam entgegenwirken kann.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Pantel