Frage an Sylvia Pantel von Max W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Pantel,
wir wohnen in ihrem Wahlbezirk in Düsseldorf Wersten und würden gerne erfahren, wie es um das Thema Section Control auf der A46 im Bereich Düsseldorf Süd steht? Wann ist mit einer Installation zu rechnen? Wie viele andere Menschen in Wersten leiden wir sehr unter dem Verkehrslärm und würden gerne wissen, was sie in dieser Richtung für ihre Wähler unternehmen.
Mit besten Grüßen,
M. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Februar 2021 zum Thema "Section Control" auf der A46 in Düsseldorf. Dazu nehme ich gerne Stellung.
Düsseldorf hatte sich seinerzeit beworben, um wie das Modellprojekt bei Hannover eine Section Control einzusetzen. Dieses Vorhaben konnte lange nicht umgesetzt werden, da es zunächst eine Klage vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (2019) gab. Danach hatte das Bundesverwaltungsgericht im September 2020 den Betrieb der Anlage erlaubt. Doch dann kam es zu einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diese Beschwerde ist jetzt im Februar abgelehnt worden und Deutschlands erste Section Control bei Hannover darf nun endgültig betrieben werde.
Durch diese unklare Rechtslage, die bei einem Erfolg der Kläger auch insgesamt das Aus für Section Control in ganz Deutschland bedeutet hätte, konnte Düsseldorf nicht mit Investitionen beginnen, die sich dann als Fehlinvestitionen in ein Projekt erwiesen hätten. Das wäre fahrlässiger Umgang mit den Steuergeldern der Bürger gewesen.
Die Stadt Düsseldorf hat das Pilotverfahren zu Section Control in Niedersachsen sowohl aus verkehrsrechtlicher Sicht, als auch im Zusammenhang mit dem Lärmschutz aufmerksam beobachtet. Nach der aktuellen Rechtslage ist der Einsatz der Technik jedoch nur aus Verkehrssicherheitsgründen gestattet und auf das Land Niedersachsen beschränkt. Nordrhein-Westfalen müsste eine eigene Ermächtigungsgrundlage, wie sie Niedersachsen für das Modellprojekt geschaffen hat, erlassen. Nach Auswertung der Erfahrung aus dem Pilotprojekt in Niedersachsen prüft das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen derzeit, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Abschnittskontrolle in Frage käme. Dazu gehören unter anderem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die aufgrund länderspezifischer Besonderheiten nicht unverändert aus dem niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in das nordrhein-westfälische Recht übernommen werden können.
Aus diesem Grunde kann derzeit, aufgrund der noch laufenden Prüfungs- und Abwägungsprozesse noch keine abschließende Aussage zum möglichen Einsatz der Abschnittskontrolle in Nordrhein-Westfalen getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel, MdB