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Frage von Peter L. •

Frage an Sylvia Pantel von Peter L. bezüglich Energie

https://m.focus.de/perspektiven/nachhaltigkeit/verschenkter-strom-tausende-betroffen-weil-politik-schlaeft-droht-auf-deutschlands-daechern-solar-chaos_id_12366905.html

Hallo Frau Pantel,
Ich fühle mich als Solareigner reichlich veralbert, wenn ich das lese. Ich/wir haben reichlich Euros von unserem Spargeld auf das Dach gelegt damit die Stromerzeugung sauberer wird. Nach der Laufzeit bin ich dann illegal , wenn ich von mir aus kostenlos weiter einspeise ? Kann doch nicht wahr sein !

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.08. und das Interesse an meiner Stellungnahme.

Nach der Ausförderung von Photovoltaik-Anlagen Anfang 2021 bleiben Ihnen in jedem Fall noch zwei Möglichkeiten: der Eigenverbrauch des Stroms oder die Direktvermarktung. Letzteres könnte künftig durch den Einsatz des Smart Meter noch attraktiver werden. Erneuerbare Energien könnten so in ein marktwirtschaftliches Umfeld überführt werden. Durch die Direktvermarktung würde der Stromhandel zudem durch Wettbewerb an der Börse privatisiert. In Zukunft soll auch grüner Strom nur noch auf freien Märkten gehandelt werden. Allerdings ist mir auch bewusst, dass die Direktvermarktung mit bürokratischem Aufwand verbunden wäre.

Zu dem obigen Szenario wird es in der Form aber wahrscheinlich nicht kommen. Der Bundestag wird sich in der zweiten Jahreshälfte mit der Frage beschäftigen, wie nach dem Auslaufen der EEG-Förderung weiterverfahren wird, sodass zum Jahreswechsel keine Gesetzeslücke besteht. Für die Überarbeitung und Anpassung der EEG-Umlage ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verantwortlich. Genauso wie die drei Modellvorschläge der Bundesnetzagentur werden wir auch Vorschläge des Wirtschaftsministeriums im Herbst diskutieren. Dabei muss auch auf die Einhaltung der bis 2021 umzusetzenden EU-Richtlinien RED II geachtet werden. Diese schließen „diskriminierende oder unverhältnismäßige Lasten und Kosten von Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Elektrizität aus“. Deshalb sollten „grundsätzlich keine Umlagen und Abgaben auf erneuerbare Elektrizität, die Eigenversorger am selben Ort produziert und verbrauchen, erheben… Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, ausgewogen und angemessen an den mit der Produktion, der Verteilung und dem Verbrauch von Strom verbundenen Gesamtkosten beteiligt werden.“ Entsprechend wird die EU-Richtlinie in der Novellierung der EEG-Umlage Eingang finden. Die dezentrale Stromerzeugung soll nicht zusätzlich belastet werden, stattdessen müssen Anreize dafür erhalten bleiben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen

Ihre Sylvia Pantel