Frage an Sylvia Pantel von Jana G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Pantel,
darf ich Sie fragen, ob Sie wissen wie viele Ihrer Kolleg!nnen im Bundestag gesetzlich krankenversichert sind? Mich interessiert diese Zahl sehr, da wir ca. 73 Millionen (Quelle Wikipedia) gesetzlich Krankenversicherte sind und ich mich frage, ob der Bundestag über genügend Perspektiv-Wechsel und Wissen aus Erfahrung verfügt, um für uns KassenpatentInnen bestens zu entscheiden, insbesondere bei politischen Entscheidungen zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Wissen Sie das Praxen mit Kassenzulassung, die sich für den Datenschutz der PatientInnen einsetzen, mit Honorarkürzungen bestraft werden? Als Kassenpatientin will ich diesen fehlenden Honoraranteil ausgleichen, haben Sie eine Idee, wie ich das bewerkstelligen kann, wie ich eine Rechnung / einen Abrechnungsbeleg erhalten kann? Darf ich Sie fragen, ob Sie es auch komisch finden, dass jede Bäckerei auf Kundenwunsch einen Beleg ausstellen muss, doch dass wir Kassenpatient!nnen sogar in Krankenhäusern vergeblich nach einem Beleg über die erhaltenen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung fragen?
Ich danke Ihnen von Herzen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld mit meinen vielen Fragen. Falls es zu viele Fragen sind, denn der Moderations-Kodex erlaubt nur einige, wäre ich Ihnen am dankbarsten, wenn Sie meine erste Frage beantworten können oder mir Auskunft geben, wo und wie ich das erfragen kann. An die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in der Hauptstadt habe ich mich diesbezüglich schon gewandt. Vielleicht mögen Sie sich auch mit Ihrem Parteikollegen MdB aus Berlin, Wahlbezirk 81 austauschen?
Mit besten Grüßen und alles Gute für Sie und gutes Gelingen für alles was Sie sich vornehmen!
Jana Grüttmüller
Sehr geehrte Frau Grüttmüller,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juni zur Kostenerstattung bei gesetzlich Krankenversicherten.
Unter den 709 Abgeordneten, die Im Bundestag sitzen, sind unterschiedliche Berufsgruppen vertreten. Die größte stellen mit Abstand die Juristen mit mehr als 20 Prozent aller Abgeordneten. 152 Abgeordnete haben das entsprechende Studium abgeschlossen. Die Mehrheit hat eine Rechtsanwaltszulassung, aber es sind auch Richter und Staatsanwälte darunter, was den beruhigenden Schluss zulässt, dass viele der Parlamentarier in Sachen Gesetzgebung nicht völlig ahnungslos sind. Daneben gibt es auch andere Akademiker wie Mediziner, Lehrer, Sozial- und Geisteswissenschaftler oder Wirtschaftswissenschaftler, aber auch Handwerker, Künstler und Abgeordnete ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag können zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wählen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden. Ich selbst war und bin während meiner Selbständigkeit und auch jetzt immer freiwillig gesetzlich versichert.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten in der Regel die von ihnen benötigten Leistungen als Sach- oder Dienstleistung. Die Krankenkassen stellen also die Leistungen zur Verfügung, zum Beispiel die Arztbehandlung oder den Zahnersatz. Sie übernehmen die Kosten, ohne dass die Patienten in Vorleistung treten müssen. Vielen gesetzlich Versicherten ist nicht bekannt, dass sie anstelle der Sach- oder Dienstleistung auch das Kostenerstattungsverfahren wählen können. Dabei erhalten die Versicherten die Leistungen gegen Rechnung, die sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Anspruch auf Erstattung durch die Kasse besteht jedoch höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Kasse kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten von höchstens 5 % in Abzug bringen. Die Wahl der Kostenerstattung kann auf ausgewählte Versorgungsbereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen. Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.
Im Rahmen freiwilliger Angebote von Wahltarifen können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auch einen speziellen Kostenerstattungstarif anbieten, bei denen höhere Vergütungen vereinbart werden können als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür erhebt die Krankenkasse dann eine zusätzliche Prämie. Wer sich für einen Kostenerstattungstarif seiner Krankenkasse entscheidet, muss sich an eine Bindungsfrist von mindestens einem Jahr halten.
Um genauere Informationen hinsichtlich Ihrer persönlichen Bedingungen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der Sie versichert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel