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Sylvia Pantel
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Frage von meike o. •

Frage an Sylvia Pantel von meike o. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Pantel,

ich wohne in Bilk und habe mich vor kurzem als Spezial Reiseveranstalter für Zugreisen nach Paris selbstständig gemacht. Da es im Tourismus viel Arbeit braucht bis man ausreichend Kundschaft auftreibt, müsste ich eigentlich alle Zeit in das Vorankommen meiner kleinen Firma investieren. Dies ist leider nicht möglich, da ich weiterhin als Angestellte zu 75% tätig bin. Das liegt nicht daran, dass ich noch nicht genügend Einkünfte hätte, sondern schlicht daran, dass ich mir eine Krankenversicherung als Selbstständige mit einem Solo-Unternehmen nicht leisten kann. Die Kassenbeiträge für Selbstständige sind gerade in der Gründungsphase eine Hürde, die nahezu nicht überwindbar ist.

Warum blockiert die CDU eine anpassung der Kassenbeiträge, wenn doch dieses Problem seit langem bekannt ist? Wie soll so der Mittelstand zur Selbstständigkeit animiert werden?

Das Problem ist nicht neu, und es wird Zeit, dass es endlich angegangen wird! Dass auch schnelle Entscheidungen in unserem Land möglich sind durften wir letztes Jahr bei der Ehe für alle sehen, und natürlich auch bei dem kürzlichen Beschluss zur Diätenerhöhung. Warum ist es also nicht möglich auch ein seit langem bekanntes Problem endlich einmal anzugehen?

Was spricht für die CDU dagegen endlich ein faires Kassensystem für Selbstständige einzurichten?

Mit freundlichen Grüßen
Meike Oppermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Oppermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als ehemals selbständige Unternehmerin kann ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen. Es trifft durchaus zu, dass es Existenzgründern und Solo-Selbstständige mit geringem Einkommen zum Teil sehr schwer fällt, sich mit den Beitragsbemessungen zurechtzufinden. Für viele ist der zu zahlende Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung schlicht zu hoch. Darum bin ich auch der Meinung, dass Selbstständige, vor allem während der Gründungsphase, nicht zusätzlich durch zu hohe Krankenkassenbeiträge überfordern werden sollten.

Gleichzeitig möchte ich aber auch betonen, dass wir nicht diejenigen dauerhaft subventionieren können, deren Unternehmungen auch nach einer gewissen Anlaufphase nicht zum gewünschten Erfolg führen. Dies würde schließlich auf Kosten der Solidargemeinschaft und durch die Beiträge der anderen Versicherten finanziert werden müssen.
Aktuell wird auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids die Beitragshöhe vorläufig festgelegt. Stellt sich später heraus, dass die tatsächlichen Einkünfte geringer waren, sind Rückerstattungen möglich. Ferner besteht auch die Möglichkeit, wenn ein Gewinneinbruch von mindestens 25 Prozent eintritt – wenn also der vorliegende Einkommensteuerbescheid und die tatsächlichen Einnahmen um über 25 Prozent voneinander abweichen – eine rückwirkende Nachberechnung der zu zahlenden Beiträge vorzunehmen. Dies zeigt, dass es zwar jetzt schon Härtefallregelungen gibt. Dennoch besteht in dieser Hinsicht noch Handlungsbedarf, weshalb wir eine sachgerechtere Handhabung der Beitragsbemessung anstreben.

Ich bin mir bewusst, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt für Sie keine befriedigende Situation sein kann. Allerdings haben wir in den Sondierungsgesprächen mit der SPD durchsetzen können, dass im Falle einer Koalitionsbildung die Mindestkrankenversichungsbeiträge für Existenzgründer und Solo-Selbstständige in Zukunft reduziert werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel, MdB