Welchen Effekt hatte nach Ihrer Auffassung die einrichtungsbezogene Impfpflicht? Würden Sie heute wieder so abstimmen wie am 10.12.2021?
Gemeint ist hier die Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Drucksachen 20/188 und 20/250.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach wie vor stehe ich hinter meiner Entscheidung von Dezember 2021, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu unterstützen. Da es damals zahlreiche Meldungen von verstorbenen Schutzbefohlenen, Ärztinnen und Ärzten oder Pflegenden gab, war es wichtig, durch diese Impfpflicht die Zahl der Impfungen insbesondere im Gesundheitsbereich zu erhöhen. So sollte sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige sowie das medizinisch-pflegerische Personal ausreichend vor Covid 19 geschützt sind und auch das Gesundheitswesen seine Arbeit fortführen kann.
Heute hat sich die Situation diesbezüglich verändert. Sowohl Covid-19 als auch unser Umgang damit haben sich weiterentwickelt. Noch immer ist die Krankheit höchst ansteckend, jedoch sind die Krankheitsverläufe der Patientinnen und Patienten oft nicht mehr so schwerwiegend, wie es noch 2021 der Fall war. Das liegt unter anderem an den Mutationen des Virus sowie daran, dass wir nun auch bessere Behandlungsmöglichkeiten kennen.
Ein Grund dafür, dass die Impfpflicht zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen ist, ist eben diese Weiterentwicklung des Virus. Die Impfung bietet zwar trotzdem einen guten Schutz, jedoch kann die Übertragung des Virus auf andere dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus hat sich die Immunitätslage in Deutschland verändert. Mittlerweile ist eine Großzahl der Bürgerinnen und Bürger geimpft oder durch eine Corona-Infektion immunisiert. Dies gilt für Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige und Pflegende.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Lehmann