Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Sylvia Lehmann
SPD
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Frage von Gerd D. •

Sehr geehrte Frau Lehmann, wieso bekommen Schwerbehinderte die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen keine Unterstützung .Es heißt doch keiner wird alleingelassen.Jedem wird geholfen.

Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Auf dem Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, die Träger der sozialen Entschädigung und die Eingliederungshilfe Unterstützung. (§ 6 SGB IX) Die Bundesagentur für Arbeit kann bei Unklarheiten als erste Anlaufstelle dienen, da alle Träger miteinander vernetzt sind.

Betriebe werden dazu angeregt, Schwerbehinderte einzustellen. Ab 20 Arbeitsplätzen sollen mindestens 5% dieser mit schwerbehinderten Personen besetzt werden. Für nicht besetzte Plätze müssen Arbeitgeber:innen eine Ausgleichsabgabe zahlen. (§ 154 SGB IX)

Ist dann eine Beschäftigung gefunden, gibt es weitere Hilfen zur Eingliederung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Die Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch Geldleistungen an Arbeitgeber:innen (§§ 154 ff. SGB IX), den besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff. SGB IX) und Zusatzurlaub von einer Woche (§208 SGB IX). Darüber hinaus gibt es das Konzept der „unterstützten Beschäftigung“. (§ 39a SGB IX) Zur Zielgruppe gehören Schulabgänger:innen mit Behinderung und Erwachsene, die im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erworben haben. Eine sogenannte Arbeitsassistenz (nach §§ 49 Absatz 8 Satz 1 Nr. 3, 185 Absatz 5 SGB IX) meint die Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Arbeitsausführung. Diese wird notwendig, wenn erst dadurch die erwartete Arbeitsleistung erbracht werden kann. Die Finanzierung erläuft ebenfalls über die Rehabilitationsträger.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Lehmann

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