Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Sylvia Lehmann
SPD
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Frage von Uwe K. •

Sehr geehrte Frau Lehmann, warum wird nichts für die Menschen im Nichttarifgebiet arbeiten, aber noch über Mindestlohn liegen, getan?

Die Erhöhung des Mindestlohnes ist richtig, führt aber z.B. in unserem Betrieb dazu, dass Facharbeiter nur geringfügig über dem Hilfsarbeiter liegen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das belgische Modell (Zahlung eines Inflationsausgleiches) übernommen wird?
Der von Ihnen vielfach angesprochenen Tarifbindung steht wohl eher eine zunehmende Tarifflucht gegenüber. Diese Politik trägt zur weiteren Spaltung des Landes bei und hier ist wieder der Osten besonders betroffen. Niedrige Löhne bedeuten auch niedrige Renten, da hilft auch die von Ihnen angesprochene Grundrente nicht. Denn wenn das Einkommen meiner Frau auf meine Rente angerechnet wird, hat das mit Respekt gegenüber meines Arbeitslebens nichts zu tun.
Da Sie nun doch entschlossen haben weiter im Bundestag zu bleiben, wäre es nur fair etwas für die Menschen zu tun, denen es nicht so gut geht.
MfG
U. K.

Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Antwort von
SPD

Lieber Herr K.,

natürlich verstehe ich Ihren Frust und bedanke mich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben. Wie wir uns einig sind, war die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde die richtige Entscheidung. Mir ist bekannt, dass es im privaten Sektor gelegentlich zu Problemen mit den Lohnanpassungen kommt. Ich bin trotzdem zuversichtlich, dass die Bestrebungen und Errungenschaften der Gewerkschaften mittelfristig auch einen Einfluss auf die Löhne in privaten Betrieben haben werden, damit diese konkurrenzfähig bleiben.

Selbst wenn Sie vermutlich in einem nicht-tariflich gebundenen Betrieb arbeiten, möchte ich Sie dazu ermutigen, sich im Rahmen einer Gewerkschaft zu engagieren, falls Sie nicht bereits Mitglied sind. Auch für in einem nicht-tariflich-gebundenen Betrieb Beschäftigte bieten Gewerkschaften großartige Möglichkeiten, um sich zu vernetzen und zu informieren.

Nach aktuellem Stand ist die Einführung einer Lohnindexierung, angepasst an die Inflationsrate, nicht im Gespräch. Jedoch sehen die Maßnahmen des dritten Entlastungspaketes vom 3. September 2022 beispielsweise vor, Sonderzahlungen von Arbeitgebern bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei als Inflationsausgleich zu gewähren. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie gilt bis Ende 2024. Jedoch handelt es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Um die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der Inflation von Seite des Staates zu unterstützen, wurde im November letzten Jahres das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Rund 48 Millionen Menschen werden davon profitieren. So gibt es zum Beispiel eine Anpassung des Einkommensteuertarifs, eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags, sowie des Grundfreibetrags. Bewusst ausgeschlossen von diesen Maßnahmen sind Menschen mit besonders hohen Einkommen.

Auch beim Thema Grundrente haben Sie Recht, dass für die Ermittlung ihres Anspruchs auf den Zuschlag das Gehalt ihrer Frau berücksichtigt wird. Damit möchte jedoch niemand in der Politik fehlenden Respekt gegenüber Ihrer Arbeitsleistung ausdrücken. Der Fokus hier liegt auf dem Ihnen zur Verfügung stehenden Geld als Haushalt. Zu diesem Haushalt gehört auch Ihre Ehefrau. Zugleich sind Sie im Irrtum darüber, dass die Grundrente ganz allgemein „nichts bringt“. 1,1 Millionen Rentner und Rentnerinnen profitieren von der Grundrente. Darunter sind ein großer Anteil Frauen und insbesondere Ostdeutsche.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Lehmann

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