Frage von Christoph G. • 13.01.2022
Glauben Sie, dass man sich als Politiker bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?
Antwort von Sylvia Lehmann SPD • 14.07.2022
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr politisches Interesse.
Strafrechtlich gesehen sind Abgeordnete, die für eine Impfpflicht stimmen, nicht für einen durch eine Impfung verursachten Todesfall verantwortlich. Die Indemnität soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei nach ihrem Gewissen handeln können und dass die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleistet ist.
Juristisch gesehen ist die EMRK nicht höherrangig zur deutschen Verfassung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Lehmann