Frage an Sylvia Lehmann von Wolf L. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Was gedenken Sie gegen die digitale Rückständigkeit v.A. auch Brandenburgs zu unternehmen? Mobilfunkverbindungen sind nicht flächendeckend verfügbar (maximal 20%) und schnelle Internetanschlüsse sind z.T. nicht zu bekommen.
Sehr geehrter Herr Langecker,NBA
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Juli 2021. Ich selbst komme vom Land und bin mit der Internet- und Empfangproblematik jenseits der Ballungsgebiete bestens vertraut.
Am 21. Juni dieses Jahres ist ein weiteres Förderprogramm in Kraft getreten: 1,1 Mrd. Euro sollen über ein 4 G-Mobilfunkförderprogramm bis 2025 bis zu 4.400 „weiße Flecken“ durch den Ausbau von bis zu 5.000 Standorten beseitigen. Und nicht nur die „weißen Flecken“ sollen verschwinden, auch für die sogenannten „grauen Flecken“ gibt es seit kurzem ein neues Förderprogramm. Dieses ist am 26. April 2021 gestartet und beinhaltet alle Gebiete, die mit weniger als 100 Mbit/s versorgt werden. Rund vier Milliarden kommen für beide Förderprogramme sowie Beratungs- und Planleistungen für den Breitbandausbau zusammen. Dieses Geld müssen wir nach Brandenburg holen und solange zur Verfügung stellen, bis überall soviel Mobilfunk und Internet vorhanden ist, dass dieses allen Homeoffice und Homeschooling ermöglichen kann.
Dafür konnten wir in der letzten Legislaturperiode in Punkto Internet einiges verbessern. Am 22. April diesen Jahres wurde beispielsweise das Telekommunikationsgesetz reformiert. Durch die im Gesetz verankerten Mindestanforderungen haben alle Bürger_Innen ein Recht auf schnelles Internet. Noch sind es erst 30 Mbit/s, doch weitere Mindestanforderungen werden bereits überprüft. Auch gibt es nun ein Recht auf Minderung der Beitragszahlungen, sollte der Anbieter die volle Bandbreite nicht liefern und eine Kündigung nicht in Frage kommen. Man soll nur für das Zahlen müssen, was man auch erhält. So bekommt man auch Entschädigungszahlungen, sollte ein Fehler des Netzwerkbetreibers nicht innerhalb von drei Tagen behoben worden sein. Bei einem neuen Glasfaseranschluss soll das Entgelt nicht mehr als 5 Euro monatlich über max. 5 Jahre betragen, nur in Ausnahmefällen kann die Länge auf bis zu 9 Jahren ausgedehnt werden.
Wie man sieht, sind wir bereits auf einem guten Weg, doch es bleibt noch einiges zu tun, um die Voraussetzungen für eine Brandenburger „Gigabit-Gesellschaft“ zu schaffen. Ich werde weiterhin mein Bestes geben, um dieses Ziel auch in der nächsten Legislaturperiode voranzubringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sylvia Lehmann