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Sylvia Lehmann
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Frage von Dieter S. •

Frage an Sylvia Lehmann von Dieter S. bezüglich Umwelt

Dieter Schultze
10.12.1940

Sehr geehrte Frau Lehmann,

Seit 2010 gibt es verstärkt Probleme mit dem Hochwasserschutz in Neu-Lübbenau.
Wie kann das Problem Hochwasserschutz gelöst werden?
Welche Möglichkeiten gibt es die Wohngrundstücke im Eindeichungsgebiet vor Hochwasser zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Schultze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schultze,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hochwasserschutz in Neu-Lübbenau.

Die von Ihnen benannten Probleme sind bei den zuständigen Stellen in Land und Kreis natürlich bekannt, insbesondere seit den Hochwasserereignissen 2010/2011. In deren Folge hat das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die aufgetretenen Probleme analysiert. Gegenmaßnahmen, auch für den Bereich der Gemeinde Unterspreewald, werden im Rahmen einer sogenannten Hochwasserrisikomanagementplanung festgelegt, die derzeit für das gesamte Land erarbeitet wird.

Zentraler Punkt des Hochwasserschutzes in Neu-Lübbenau, auch für die Wohngrundstücke, ist das Schöpfwerk Neu Lübbenau. Es schützt im Hochwasserfall die Ortslage. Nach Aussage des dortigen Wasser- und Bodenverbandes „Nördlicher Spreewald“ besteht für das Schöpfwerk Reparatur- und Sanierungsbedarf, der schrittweise beseitigt wird. So wurden aktuell eine stationäre und eine mobile Pumpe sowie die E-Technik des Schöpfwerkes erneuert. Dies war dem Wasser- und Bodenverband möglich, da ein entsprechender Förderantrag an die Investitionsbank des Landes mit Unterstützung des Landkreises kürzlich bestätigt wurde.

Da es am Schöpfwerk jedoch weiteren Investitionsbedarf gibt, die Frage der Kostenübernahme dieser Investitionen nicht klar geregelt ist, habe ich mich aufgrund Ihrer Anfrage an das zuständige Ministerium gewandt und auf eine Klärung dieser Frage gedrungen. Dem Wasser-und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ die Lösung des Finanzierungsproblems zu überlassen, ist aus meiner Sicht unzumutbar. Hier ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die klar regelt, dass Schöpfwerke zur Gewässerunterhaltung zählen und damit deren Reparatur und Unterhalt vom Land finanziert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Sylvia Lehmann

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