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Sybille Benning
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Frage von Christopher M. •

Frage an Sybille Benning von Christopher M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Benning,
sie sagen: "CDU und CSU halten konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Cannabis ist eine der Einstiegsdrogen. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung von Drogen, weil der erleichterte Zugang erst zum Konsum verleitet. "

Konsequent wäre es doch dann, auch den Zugang zu Alkohol und Tabak zu verbieten.
Beides macht süchtig - und ist in enormen Maße gesundheitsschädigend bis tödlich.
Jeder Alkoholiker hat mit einem kleinen Bier angefangen.
Ich kenne weit mehr junge Menschen (unter 16), die schon Alkohol konsumiert haben und geraucht haben als dass ich überhaupt Jugendliche kenne, die schon einmal Cannabis konsumiert haben.
(ich arbeite mit Kindern und Jugendlichen)

Würden Sie hier unterscheiden - zwischen Canabis und Alkohol/Nikotin auf der anderen SEite? Und wenn ja: warum?

Mit freundlichen Grüßen
Christopher Müller

Portrait von Sybille Benning
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie richtig schreiben, ist es Grundsatz der Union, konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens festzuhalten. Dafür trete auch ich ein. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe.

Cannabis darf hier nicht verharmlost werden, insbesondere weil viele Untersuchungen zeigen, dass immer mehr Jugendliche zu den Konsumenten von Cannabis zählen und hierdurch Schäden erleiden. Laut dem Heidelberger Psychiater Rainer Holm-Halulla ist das Gehirn des Jugendlichen, wenn es immer wieder mit dem Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) geflutet wird, hochgradig gefährdet. Darüber hinaus sind die toxikologischen THC und andere Cannabinoide noch kaum erforscht. Neurologen wissen noch nicht, wie diese Stoffe genau auf die Nervenzellen einwirken, was sie anrichten und wie sie dafür sorgen, das Gehirn in den sensiblen Phasen der Entwicklung umzubauen. Ein Teil der jungen Cannabiskonsumenten muss für seinen Konsum einen hohen Preis bezahlen, weil er die genetische Disposition nicht mitbringt, die ihn davor schützen könnte. Apathie-Syndrom, Psychose und schizophrene Schübe, Antriebslosigkeit bis zur Selbstaufgabe, Dauerschmerzen und Depressionen bis hin zu Suizidgedanken zählen hier zu den Symptomen.

Laut dem Mediziner und Cannabis-Experten Rainer Thomasius vom Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kinder- und Jugendalters sind gut 55 Prozent aller Patienten, die wegen einer Cannabiskonsum-Störung zur Erstbehandlung erscheinen, inzwischen minderjährig. Im Durchschnitt sind die Deutschen, die ihren Konsum nicht mehr kontrollieren können, 23 Jahre alt. Darüber hinaus gehen etwa zwanzig Prozent der Psychosen, die in Psychiatrien heute behandelt werden, auf unkontrollierten Cannabiskonsum zurück. Wie Sie sehen, gibt es hier also ein deutliches Problem aufgrund der nicht kalkulierbaren Wirkung des Stoffes, insbesondere bei jungen Menschen. Laut dem Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung von August 2017 zeigen die Zahlen für Deutschland, dass auch hier immer mehr Kinder und Jugendliche Cannabis konsumieren. Zahlen aus den USA zeigen ebenfalls, dass seitdem der Cannabiskonsum dort teilweise freigegeben wurde, der Konsum bei Kindern und Jugendlichen nochmals deutlich angestiegen ist. Eine Legalisierung von Cannabis würde hier also besonders unter der anfälligsten Gruppe zu einer nicht angemessenen Verharmlosung und somit Gefährdung führen.

Aus diesem Grund gilt, dass wer Cannabis anbaut oder weitergibt, die Gesundheit seiner Mitmenschen gefährdet. Die Gesundheit der Mitmenschen ist ein hohes Gut, das der Staat mit einem Verbot schützen darf. Diese Einschränkungen der Freiheit müssen nach den verfassungsrechtlichen Grundregeln "geeignet, erforderlich und auch angemessen" sein, um ein anderes hohes Gut zu schützen. Je stärker etwas in der Gesellschaft verwurzelt ist, desto größer ist die Freiheitseinschränkung, wenn der Staat es verbietet. Alkohol und auch Tabak sind hier eindeutig stärker in unserer Gesellschaft verwurzelt als Cannabis, und ein striktes Verbot von heute auf morgen wäre hier nicht angemessen. Obwohl auch Alkohol und Tabak eindeutig gesundheitsschädlich sind, fällt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit daher anders aus als bei Cannabis. Ich begrüße es jedoch, dass der Alkoholkonsum in Deutschland, insbesondere auch unter jungen Menschen, in den letzten Jahren deutlich rückläufig ist. Zum Thema Tabak ist zu betonen, dass hier in den letzten Jahren weitreichende Einschränkungen des Konsums eingeführt wurden, beispielsweise das Rauchverbot in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen. Wie Sie sehen, ist die Akzeptanz solcher Freiheitseinschränkungen auch zeitlichen Veränderungen unterworfen.

Darüber hinaus möchte ich in Sachen Cannabis noch darauf verweisen, dass die unionsgeführte Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode einen sehr wichtigen Schritt in der Versorgung Schwerstkranker gemacht hat. Seit März diesen Jahres können schwerkranke Menschen nach ärztlicher Verschreibung in der Apotheke qualitätsgeprüftes und standardisiertes Cannabis erhalten, mit Kostenerstattung der Krankenkassen. Der medizinische Nutzen von Cannabis wird daher durch diese Änderung des Betäubungsmittelgesetzes nach strengen Vorgaben ermöglicht, wie auch die medizinische Verwendung von anderen Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz möglich ist. Unter diesen stark kontrollierten Umständen können notleidende Patienten eine Linderung ihrer Beschwerden erfahren, ohne dass ein Konsum als Genussmittel befürwortet und so eine Verharmlosung des Stoffes vorangetrieben wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Darlegung meiner Position weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Benning