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Swantje Michaelsen
Bündnis 90/Die Grünen
96 %
23 / 24 Fragen beantwortet
Frage von Max Charlotte M. •

Sehr geehrte Frau Michaelsen, was werden Sie unternehmen, damit wenigstens einige der schlimmsten Tierquälereien endlich abgeschafft werden (s.u.)?

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Freundliche Grüße, Max Charlotte M. (sie/ihr)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Frau M.,

 
vielen Dank für Ihre Frage. Die Sorge um das Wohl der Tiere triebt uns auch als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um und es ist für uns ein wichtiges Anliegen, hier Verbesserungen zu erzielen. 

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir uns auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland geeinigt. Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat in dieser Wahlperiode bereits Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU deutlich eingeschränkt. Durch das Zurückziehen von Veterinärbescheinigungen wurden deutlich weniger Tiere direkt aus Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU transportiert. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa. Zudem wird es grundsätzlich verboten, Tiere über längere Zeit angebunden fixiert zu halten. Dafür können in Einzelfällen aber Ausnahmen für einen bestimmten Zeitrahmen und für eine bestimmte Zweckbindung gewährt werden. Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein. Die Zulassung und Richtlinien zur Haltung von Haustieren fallen in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesländer. Hier würde ich Sie dazu ermutigen, Ihr Anliegen den Landesfraktionen vorzulegen. 

Zusätzlich überarbeiten wir die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einzelne Tierarten, um auch hier Verbesserungen zu erzielen. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel. Hierfür müssen Anbieter auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken ihren Namen, ihre Anschrift und die Transpondernummer des Tieres mitteilen. Bei gewerbsmäßiger Tätigkeit dürfen Wirbeltiere, die keine Nutztiere oder Pferde sind, nicht in der Öffentlichkeit verkauft werden. Die zuständigen Behörden erhalten die Erlaubnis zur Durchführung anonymer Kontaktaufnahmen, um die Identität von verdächtigen Anbietern feststellen zu können. Qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden und viele Wildtierarten sollen künftig nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen härter bestraft werden. 


Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen.  Die Bundesländer haben sich mit zahlreichen Tierschutz-Empfehlungen klar hinter diese dringlich erforderliche Tierschutzgesetz-Reform gestellt. Das gibt uns im Bundestag jetzt hilfreichen Rückenwind und sollte Anlass genug sein für die FDP, sich konstruktiv am parlamentarischen Verfahren dazu im Bundestag zu beteiligen. Denn es ist Zeit für ein modernes Tierschutzgesetz, das Tiere wirklich schützt. Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel, weitere Missstände konsequent zu bekämpfen. Am Donnerstag, den 26.09. war die erste Lesung des Gesetzesentwurfes im Plenum des Bundestages (Drucksache 20/12719): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-tierschutzgesetz-1017680 

 

Freundliche Grüße

Swantje Michaelsen

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