Guten Tag Frau Hahn, wann wird Deutschland das Recht der Kinder zur paritätischen Betreuung durch beide Eltern eingeräumt? Wann werden Väter und Mütter gleichberechtigt behandelt? MFG
Sehr geehrte Frau Hahn, es geht um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach der Trennung mit Kindern.
Ich verstehe, dass überwiegend Väter auf die Betreuung verzichten und Mütter dies übernehmen wollen. Der Ansatz führt dazu, dass diese Kinder später weitergegeben, dass Frauen das alleine schaffen. Kinder lieben beiee Eltern und haben kein Recht darauf dies vor dem 14 Lebensjahr kundzutun. Das sollte sich ändern. Es ist in der EU anerkannt, in Deutschland noch immer nicht. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern.
Bitte setzen Sie sich für uns ein. Danke
Alexander E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe mich bei unseren Berliner Kollegen erkundigt.
Vorweggenommen werden muss: Die FDP konnte nicht im Koalitionsvertrag festhalten, dass das Wechselmodell zur Standartumgangsform wird.
Geeinigt hat man sich hingegen im Wortlaut darauf, dass "gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung“ verbessert „und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt“ gestellt werden soll (Koalitionsvertrag S. 102).
Wie die Eltern den Umgang ausgestalten, wird weiterhin den Eltern überlassen bleiben. Die Freien Demokraten im Bundestag sind aber der Auffassung, dass der Gesetzgeber bestmöglich die Eltern in ihrem Wunsch unterstützen sollte, dass sie gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.
Dies soll ‒ auch nach Trennung oder Scheidung ‒ durch besser geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen erfolgen.
Eine Modernisierung des Familienrechts ist geplant. Unter den Ampelparteien hat man sich auf verschiedene Punkte geeinigt, die das im Koalitionsvertrag Vereinbarte weiter ergänzen.
Zum Beispiel sollen auch unverheiratete Väter in der Regel das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt des Kindes erhalten.
Ebenfalls soll allen Familien eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht werden.
Die dafür erforderlichen Bedingungen sollen geschaffen werden.
Auch sollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile nach der Scheidung besser berücksichtigt werden ‒ ein wichtiger Schritt für eine gleichberechtigtere Elternverantwortung.
Zudem müssen Familienrichter stets in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen, die nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Auch etwaige Beeinflussungen des Kindes durch einen Elternteil müssen Richter erkennen können, da ihre Entscheidungen weitreichende Folgen für das Kind und seine Eltern haben kann.
Daher wird die Ampelkoalition in dieser Wahlperiode einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern, damit sie nicht nur über fundierte Kenntnisse im materiellen Familienrecht und Familienverfahrensrecht, sondern auch Kompetenzen auf den Gebieten der Psychologie und Pädagogik verfügen und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult sind.
Sehr geehrter Herr E. noch arbeiten das Bundesjustizministerium, BMJ und das Bundesfamilienministerium, BMFSFJ an den Entwürfen zur Modernisierung des Familienrechts.
Da es sich hier um eine Vielzahl von Maßnahmen handelt, die aufeinander abgestimmt werden müssen, wurden noch keine abschließenden Ankündigungen gemacht.
Für die Freien Demokraten ist das Wechselmodell ein wichtiges Anliegen, für deren Stärkung sie sich weiterhin in der Ampel-Koalition einsetzen.
Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen. Bei Rückfragen empfehlen ich ihnen noch sich an das Büro Seestern-Pauly im Bundestag zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Svenja Hahn