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Antwort von Sven Wolf
SPD
• 26.04.2012

(...) Mit der in § 4 vorgesehenen Formulierung haben wir eine verfassungskonforme und europarechtskonforme Tariftreue- und Mindestlohnregelung geschaffen. Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in der derzeit geltenden Fassung finden die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages für die nachfolgenden Branchen auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages Beschäftigten zwingend Anwendung, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt oder durch Rechtsverordnung erstreckt ist. Das sind aktuell die Bereiche: Bauhauptgewerbe oder Baunebengewerbe im Sinne der Baubetriebe-Verordnung, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch und Pflegedienstleistungen. (...)

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