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Sven Wolf
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Frage von Klaus S. •

Frage an Sven Wolf von Klaus S. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Wolf,

wie stehen Sie dazu dass die spd, deren stammwähler ich über 30 jahre war, sich mit den grünen volkerziehern gemein macht und unter dem deckmantel des nichtracuherschutzes kleinen kneipen die existenzgrundlage nimmt und dem kleinen mann das vergnügen, beir , theke , rauchen verdirbt? und bitte berufen sie sich auf den schutz der nichtrauchenden bevölkerung.......mit dieser platitüde kann man die menschen nicht mehr abspeisen....

was halten sie davon das ein alter mann vom ag düsseldorf aus seiner wohnung geworfen wird weil er zuviel raucht?

wohin soll das führen? wird bier, butter, zucker, sport auch blad verboten? was ist los mit dieser gesellschaft? was ist los mit dieser partei die für mich lange ein garant der bürgerrechte war?

ich kann sie nicht mehr wählen....solange sie sich mit diesen grünen neo-puritanern gemein machen....

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohmeier,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und Ihre Anmerkungen zu den in Nordrhein-Westfalen umgesetzten Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Ich kann nachvollziehen, dass es Ihnen möglicherweise aus persönlichen Gründen schwer fällt, bestimmte politische Entscheidungen und Maßnahmen zu befürworten oder nachzuvollziehen, möchte aber betonen, dass es sich hierbei um einen politischen Kurs handelt, den nach den bisherigen Meinungsäußerungen die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Sie möchten nicht, dass ich die Entscheidung mit dem Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung begründe – diesem Zweck dient aber die von Ihnen kritisierte gesetzliche Regelung. Es handelt sich auch nicht um eine „Plattitüde“, denn die gesundheitsschädigende Wirkung des Passivrauchens ist durch medizinische Studien belegt.

Die SPD hat in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 eine Minderheitsregierung mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen gebildet und für die Wahlperiode 2010-2015 ein Regierungsprogramm vorgelegt, das auch verschärfte Regelungen für den Nichtraucherschutz vorsah. Dieses Regierungsprogramm ist den Bürgerinnen und Bürgern auch bei der Landtagswahl im Jahr 2012 bekannt gewesen.

In der Koalitionsvereinbarung der SPD mit den Grünen aus dem Jahre 2010 hieß es:
„Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Deshalb halten wir an dem Ziel eines einheitlichen Nichtraucherschutzes im Rahmen des Arbeitsschutzes fest. Als Sofortmaßnahme werden wir das Gesetz und die Verordnungen überprüfen und insbesondere die ausufernden Ausnahmeregelungen kritisch überprüfen und notwendige Einschränkungen vornehmen.“

In Ihrer Regierungserklärung am 15. September 2010 hat Hannelore Kraft ausgeführt:
„Ein wichtiges Anliegen unserer Gesundheitspolitik ist die Verbesserung des Schutzes von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Dabei werden wir im Rahmen des geltenden Gesetzes schnell handeln. Dabei werden wir insbesondere die ausufernden Ausnahmeregelungen kritisch überprüfen.“

Im Jahr 2012 hat es Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen gegeben. Die SPD ist dort mit dem Ziel angetreten, den mit den Grünen gemeinsam beschrittenen Weg fortzusetzen, und hat dies auch deutlich im Wahlkampf dargestellt.

Beim Nichtraucherschutz hätte die SPD eine einheitliche Regelung für die Gaststätten für alle Bundesländer vorgezogen. Da die Bundesregierung jedoch eine bundesgesetzliche Regelung im Rahmen des Arbeitsschutzes ablehnte, haben wir deutlich gemacht, dass wir dann entsprechende Regelungen im Rahmen des Gaststättengesetzes auf Landesebene vornehmen wollten.

Die Wählerinnen und Wähler haben beiden Parteien eine deutliche Mehrheit der Stimmen gegeben und sie in ihrem eingeschlagenen Kurs bestätigt – die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben damit mehrheitlich kundgetan: sie wollten eine Fortsetzung der rot-grünen Politik in Nordrhein-Westfalen. Nach der Landtagswahl im Jahr 2012 hat die Landesregierung diesen Weg weiter beschritten – auch hinsichtlich eines konsequenteren Nichtraucherschutzes.

Zu der von Ihnen angesprochenen Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf möchte ich anmerken, dass es Mitgliedern der Legislative nicht zusteht, Urteile der unabhängigen Gerichte unseres Landes zu kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Sven Wolf

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