Frage von Werner W. • 27.01.2014
Antwort von Sven Volmering CDU • 29.01.2014
(...) Mütter (gegebenenfalls auch Väter), bei denen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bereits im Versicherungsverlauf berücksichtigt wurden, müssen vorerst nichts unternehmen. Rentnerinnen sollten aber bei der Rentenanpassungsmitteilung zum 1.7.2014 überprüfen, ob die höhere "Mütterrente" tatsächlich berücksichtigt wurde. (...)