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Sven Rissmann
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Frage von Markus K. •

Frage an Sven Rissmann von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rissmann,

wie stehen Sie zu homosexuellen Lebenspartnerschaften? Wie stehen Sie zu einer Ausweitung der Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften? Sollen homosexuelle Paare Ihrer Meinung nach Kinder adoptieren dürfen?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Markus Kellermann

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Sehr geehrter Herr Kellermann,

zunächst darf ich Ihnen für die an mich gerichtete Frage danken.

Zu Ihrer 1. Teilfrage:
Die sexuelle Orientierung von Menschen spielt für mich keine Rolle und sollte meines Erachtens auch in der Politik kein Maßstab sein. Auch hier halte ich es preußisch: Jeder soll nach seiner Facon glücklich werden. Allein unsere Verfassung und das geltende Recht sollte Menschen in Ihrem Privatleben / Ihrer Freiheit einschränken dürfen; ansonsten hat das Privatleben der Bürger den Staat aus meiner Sicht nicht zu interessieren.

Zu Ihrer 2. Teilfrage:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil aus dem Jahr 2002 klargestellt, dass der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Ehe den Gesetzgeber nicht daran hindere, für einen anderen Personenkreis ein rechtliches Institut des Zusammenlebens zu schaffen. Gleichwohl gebietet dieses Urteil nicht, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft bis ins Detail der Ehe anzugleichen. Durch das Lebenspartnerschaftgesetz sind Maßnahmen für eine auf Dauer geschlossene solidarische Einstandsgemeinschaft geschaffen worden. Zu begrüßen ist dabei, dass dies den Menschen Sicherheit bietet und das Füreinander-Eintreten manifestiert. Eine darüber hinausgehende Privílegierung halte ich nicht für geboten.

Zu Ihrer 3. Teilfrage:
Ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner halte ich für falsch. Anders als bei den bisherigen Gesetzesänderungen geht es hier nicht nur um die Interessen der Lebenspartner. Vielmehr betreffen Adoptionen in erster Linie die Rechte und Interessen Dritter, nämlich der Kinder. Damit ist die Adoption vor allem ein Institut der Kinderfürsorge. Deshalb kann es auch kein Recht auf Adoption geben; allein das Kindeswohl kann Maßstab für die Schaffung von Voraussetzungen von Adoption sein. Es ist von der Natur vorgegeben, dass jedes Kind eine Mutter und einen Vater hat, die ihre jeweilige spezifische Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben. Diesem natürlichem Kindesverhältnis entsprechend ist die gemeinsame Adoption durch ein Ehepaar die Regel. Würde der Gesetzgeber gleichgeschlechtliche Paare zur Adoption zulassen, würden die bisherigen Grundprinzipien durchbrochen mit der Folge, dass ein Kind entgegen dem natürlichen Kindesverhältnis rechtlich zwe
i Mütter oder zwei Väter hätte. Das würde das Kind in eine Ausnahmesituation bringen, die sich gesellschaftlich nicht rechtfertigen ließe.

Die ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Budnestages, Antje Vollmer (Bündnis 90 / Die Grünen), hat sich diesbezüglich wie folgt eingelassen: "Kinderperspektive muss einen Vorrang vor Erwachsenenbedürfnissen und -wünschen haben. Adoption solle nur in Ausnahmefällen, wenn das Kindeswohl nicht anders gesichert werden könne, geschehen. Es ist unbestreitbar, dass Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Diskriminierungserfahrungen machen (...) Kinder wollen - und brauchen - einen Vater und eine Mutter (...)".

Dem ist im Ergebnis nichts hinzuzufügen.

Ich hoffe, Ihre Fragen erschöpfend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Rissmann

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