Frage an Sven Reisch von Tilman K. bezüglich Umwelt
Hallo,
ich frage nach in Sachen "2 Meter Regelung" (Ihre antwort an Herrn Maíer Antwort von Sven Reisch am 16.08.2013)
Vorbemerkungen:
Ihre Antwort ist interessant und was nötige Vorgaben angeht, hat Hessen ja eine durchaus dem Subsidiaritätsprinzip vereinbare Prämissse "Rücksichtnahme" (und das nicht als erstes Bundesland) installiert. Insoweit ist Ihr Hinweis auf Vorgaben OK.
Es geht im übrigen nicht nur um Mountainbiker, sondern um Radfahrer allgemein. Und es sage keienr, für diese Klientel gäbe es keine befahrbaren Waldwege mit einer Breite < 2m.
Fragen:
Können Sie bitte vergleichend die rechtlichen Grundlagen nennen, die die Rechtssicherheit vergleichsweise mit und ohne "2m-Regel" ausmachen?
Und wie mißt man die 2m? Dieses Maß deduktiv von Wegeeigenschaften wie "Fußweg" und "Fahrweg" abzuleiten, wäre z.B. alles andere als rechtssicher, weil damit den Radfahrern (also in der Regel forstfachliche Laien) forstfachlich kategorisierende Beurteilungen von Wegeeigenschaften abverlangt würde.
Können Sie mir bitte eine signifikante Statistik nennen, aus der hervorgeht, daß die Unfallzahlen und die Unfallfolgeintensitäten (Verletzungen etc.) auf Wegen < 2m Breite signifikant, also einer mathematisch statistischen Übeprüfung standhaltend, höher liegen als auf Wegen mit > 2m Breite?
Vielen Dank
Tilman Kluge