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Frage von Steffi M. •

Frage an Sven Morlok von Steffi M. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Herr Morlok,

bezugnehmend auf die teils beantworteten Fragen, ergibt sich für mich nochmal eine Nachfrage!

1. Im Gesetz zum Erholungsort steht in §3a ...Jeweils nach Ablauf von zehn Jahren oder wenn Umstände auf das Fehlen einer Anerkennungsvoraussetzung hindeuten, kann das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen auf Kosten der Gemeinde prüfen...

Wie kann den diese Prüfung veranlasst werden, da meiner Meinung nach die Anerkennungsvoraussetzungen eben nicht mehr vorliegen, wenn ausserhalb der Saison die Versorgung durch willkürliche Gaststättenschliessungen nicht mehr gegeben ist, an geschlossenen Gaststätten noch nicht mals ein Hinweis auf die nächste geöffnete Gaststätte vorhanden ist & selbst die letzte zuverlässig geöffnete Gaststätte schliessen wird, weil die Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Landesregierung gegen 0 tendiert?
Oder gehört eine vernünftige gastronomische Versorgung Ihrer Meinung nach nicht zu der: ...entwickelten touristischen Infrastruktur der Erholung ... die im Gesetz in §1 klar als Grundlage benannt wird?
Gehört zu einem : ...entsprechenden Ortscharakter besitzen... nicht auch eine entsprechende Beschilderung von genau den Touristischen Ziele, wie Museen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Aussichtspunkten, etc?
Und gehört vorallem dazu eine am Vormittag geschlossene Touristinformation?
Finden Sie es für den Tourismus im Erholungsort normal & richtig, wenn der Bürgermeister selbst & Mitglieder des Gemeinderates noch nicht einmal eine Beschwerdemail beantworten?

2. Nochmals die klare Nachfrage, mit der Bitte um eine klare Antwort:

Sind Sie bzw. Ihr Ministerium im direkten Gespräch mit den Gaststätten vor Ort, ggfl. auch erst jetzt nach dem Kenntnisstand durch abgeordnetenwatch? Oder ist Ihnen als Minister & Landesregierung die Absicherung in einem der wichtigsten touritischen Gegenden Sachsens so gleichgültig, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen?

mfg

Steffi Müller

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller,

bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass ich mich zur Arbeit des Bürgermeisters oder des Gemeinderats nicht äußere. Das sind Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, welche auch vor Ort geklärt werden müssen.

Wenn aus Ihrer Sicht die Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: http://www.smwa.sachsen.de/de/Service/Kontakt/101204.html . Ihre Anfrage wird an das zuständige Fachreferat weitergeleitet.

Gaststätten werden im Freistaat Sachsen nicht staatlich sondern privatwirtschaftlich betrieben. Insofern hat der Freistaat Sachsen auch keine direkten Einflussmöglichkeiten auf das Öffnen von Gaststätten. Ansprechpartner in den Verfahren zur Anerkennung als Erholungsort ist für den Freistaat Sachsen die Gemeinde und nicht die einzelne Gaststätte.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Morlok