Frage an Sven Morlok von Steffi M. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Morlock,
auch ich habe eine direkte Frage zum Toursimus, speziell dabei aus Sehmatal zum Ortsteil Neudorf!
Ist es richtig, dass dieser Ort durch Ihr Ministerium den Zusatz: "staatlich anerkannter Erholungsort" erhalten hat?
Wenn dem so ist, wie wird dieser Prädikat vergeben, wer beantragt es und wer überprüft die Vorrausetzungen dafür?
Wer überprüft dannach die weitere Umsetzung & die Vorrausetzungen?
Grund für diese Fragen:
Wir haben letzte Woche einen Kurzurlaub in Oberwiesenthal verbracht! Dienstag sind wir mit der schönen Dampflok noch Neudorf gefahren. Dort angekommen wollten wir mit 2 kleinen Kindern zu Mittag Essen, etwas spazieren & dann wieder mit der Bahn zurück!
Leider war dies nicht so ganz einfach!
Der Ort verzichtet komplett auf eine Beschilderung für Touristen, ist dies kein Kriterium für die Anerkennung zum Erholungsort?
Die geplante Gaststätte Kaiserhof war geschlossen, also zurück zum Bahnhof in die Gaststätte Holzwurm, auch geschlossen! Von dort weiter zur aus DDR-Zeiten bekannten Gaststätte am Bahnhof Vierenstrasse! Dies ist heutzutage ein Hotel, welches aber auch seine Gaststätte geschlossen hat! Es waren nun schon bestimmt 4km mit den beiden Knirpsen! Ein netter Anwohner gab uns den Tipp noch bis Kretscham zu laufen, weil dort doe Gaststätte immer offen hat. Nochmal bestimmt 2km weiter, die Kinder nun verständlicher Weise am ningeln. Dort angekommen die erste Gaststätte auch wieder geschlossen, bis wir dann die geöffnete Gaststätte gefunden haben! Etwas verärgert, es war nun bereits nach 14.00Uhr!, fragten wir nach dem Speiseangebot und durften auch noch aus der kompletten Mittagskarte wählen. Dies war der einzigste Lichtblick in der Gemeinde & hier fühlten wir uns auch gastfreundlich aufgenommen! Nur leider möchte diese Gaststätte ihren Betrieb einstellen.
Können Sie mir erklären, wie dies mit dem Zusatz staatlich anerkannter Erholungsort zusammen paßt? Wir waren an dem Tag ganz sicher nicht erholt!
mfg
S. Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
ich bitte zunächst um Entschuldigung dafür, dass ich Ihre Frage erst so spät beantworten kann.
Der Ortsteil Neudorf der Gemeinde Sehmatal wurde vom Freistaat Sachsen als Erholungsort anerkannt. Die Anerkennung erfolgt auf Vorschlag des Landesbeirats für Kur- und Erholungsorte. Die gesetzliche Regelung finden Sie unter http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6939411637552&jlink=p3&jabs=4.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- und Erholungsort im Freistaat Sachsen geregelt. Den Text der Verordnung finden Sie unter folgendem Link: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=537302724653.
Zur Anerkennung müssen die Antragsteller ein ganze Reihe von Unterlagen einreichen. Einzelheiten dazu finden Sie unter http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2417115137572.
Die Anerkennungsvoraussetzung für staatlich anerkannte Erholungsorte werden im Abstand von 10 Jahren durch den Landesbeirat für Kur- und Erholungsorte überprüft. Ihre Kritik wird bei der nächsten Überprüfung in Verfahren berücksichtig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Morlok