Wann soll der Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht werden?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz wurde angekündigt, dass noch 2022 ein Gesetztentwurf vorgelegt werden soll. Bis zum 22.12. ist dies aber noch nicht geschehen. (https://www.transinterqueer.org/2022/06/30/eckpunkte-zum-selbstbestimmungsgesetz-sind-da/)
Gibt es einen Zeitplan, wann dies geschehen soll?
Was sorgt für die Verzögerung?
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.
Guten Tag Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Dezember zum Stand des Selbstbestimmungsgesetzes.
Ich kann die Ungeduld und die vielen berechtigten Nachfragen zum aktuellen Stand des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes sehr gut verstehen.
Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert aufgrund der Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant. Das ist vor allem deshalb so bedauerlich, da es zu Recht eine große Erwartung an die Bundesregierung und den Bundestag gibt, das diskriminierende Transsexuellengesetz schnell zu überwinden und würdevolle Verfahren für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen.
Die federführenden Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Justiz sind sich dieser Verantwortung bewusst und arbeiten mit Hochdruck an den letzten Details.
Ich bin zuversichtlich, dass die federführenden Ministerien den Gesetzesentwurf Anfang dieses Jahres veröffentlichen und dann die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet werden kann, damit der Gesetzesentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden kann. Anschließend ist der Deutsche Bundestag am Zug und die parlamentarische Befassung kann starten. Genauere Angaben zum Zeitplan können derzeit nicht gemacht werden.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB