Nach Anmeldung der Geschlechtseintrags- und einhergehender Vornamensänderung Probleme mit zuständigem Standesamt nach SBGG
Sehr geehrter Herr Lehmann,
ich schreibe diese Nachricht für mich aber auch für weitere betroffene Personen. Ich hatte bisher Eintrag weiblich und einen weiblichen Vornamen. Nun habe ich die Erklärung divers abgeben und einen männlich konnotierten Namen gewählt, da im diversen Spektrum viele geschlechtlichen Identitäten vertreten sind. Mir wurde mitgeteilt, das nur ein unisex Name funktionieren würde und auch kein weiterer zusätzlicher klärender Vorname (männlich, unisex-Name; als Beispiel) vergeben werden darf. Der Gesetzestext ist hier nicht klar und das wird entweder durch Behörden genutzt oder diese stehen ebenfalls auf unsicherer Rechtsgrundlage. Was sind hier Möglichkeiten und Lösungen? Das neue SBGG sollte eigentlich erleichternde Wirkung haben.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mogli T.