Können Kinder, die 1996 in Deutschland geboren wurden und sich jetzt in ihrem Herkunftsland aufhalten, nach dem neuen Recht einen Passanspruch haben?
Sehr geehrte Lehmann
Meine Eltern hatten während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Duldung.
Im Jahr 2000 kehrten sie freiwillig in ihr Herkunftsland Kosovo zurück.
Meine Eltern waren fast 7 Jahre in Deutschland.
Wir ihre Kinder sind in Deutschland geboren, ich 1996, der andere Bruder 1998, wir sprechen beide gut Deutsch.
Können wir auch von diesem Staatsbürgerschaftsgesetz profitieren?
mit freundlichen grüßen
A.
Guten Tag Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. November.
Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehen vor, dass Kinder deren Eltern seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies bezieht sich jedoch leider nur auf Kinder die in Zukunft geboren werden.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB