Sven Jörns
PIRATEN
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Frage von Lothar I. •

Frage an Sven Jörns von Lothar I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jörns,

wie ist Ihre Position zu den Staatsverträgen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den muslimischen und alevitischen Religionsvereinen?
Wie ist ihre Position allegemein zu solchen Staatsverträgen zum Beispiel den Reichkonkordaten?
Und wie ist Ihre Position zu der Trennung von Staat und Religion?

mfG

Lothar Irrgang

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Irrgang,

>wie ist Ihre Position zu den Staatsverträgen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den muslimischen und alevitischen Religionsvereinen?

Freiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Sichtweisen in der Bildung kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Die weltanschauliche Neutralität des Staates - zum Beispiel im gesamten Bildungsbereich - ist eine notwendige Voraussetzung für die Inklusion aller Glaubensgemeinschaften.

Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Die Piraten setzen sich daher für eine Religionsfreiheit ein, die allen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten schaffen, ihre Religion auszuleben und zu gestalten. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner gesonderten Verträge mit einzelnen Relionsgemeinschaften oder Vereinen. Keine Glaubensrichtung sollte bevorzugt oder benachteiligt werden.

>Wie ist ihre Position allgemein zu solchen Staatsverträgen zum Beispiel den Reichkonkordaten?

Am 20. Juli / 10. Sept. 1933 wurde das Reichskonkordat zwischen dem Dritten Reich und dem Heiligen Stuhl geschlossen. Auf die Einzelheiten und die Auswirkungen kann hier nicht eingegangen werden.

Zusammenfassend stellt sich die Rechtslage aber wohl so dar, dass völkerrechtlich das Reichskonkordat immer noch Bund und Länder bindet. Im Grundgesetz sind allerdings Möglichkeiten geschaffen worden, von den Regelungen des Konkordats abzuweichen, obwohl diese Abweichungen dann eigentlich völkerrechtswidrig wären, solange das Konkordat noch gilt. Hier wären jetzt Verfassungsjuristen am Zuge, dies genauer zu erklären.

Neben den Umständen des Zustandekommens des Konkordats (den Nationalsozialisten war es damit gelungen, kritische katholische Stimmen ruhigzustellen) unterläuft dieses Abkommen die Trennung von Staat und Kirche und ist daher abzulehnen. Im Artikel 18 des Konkordats werden zum Beispiel staatliche Leistungen an die katholische Kirche fortgeschrieben, er steht damit bereits deutlich im Widerspruch zu Artikel 138 der Weimarer Verfassung ("Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst."). Im Grundgesetz besteht diese Regelung der Weimarar Verfassung in Artikel 140 GG fort ("Die Bestimmungen der Artikel ... 138 ... der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.") - Inzwischen sind seit der Verkündigung der Weimarer Verfassung über 90 Jahre vergangen, ohne dass hierfür Regelungen getroffen worden wären.

>Und wie ist Ihre Position zu der Trennung von Staat und Religion?

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die Piraten setzen sich daher für eine strikte Trennung von Staat und Kirchen (Religionsgemeinschaften), von religiösen und staatlichen Belangen ein, um die weltanschauliche Neutralität des Staates herstellen zu können. Nach unserer Ansicht ist dies eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung.

Wir halten eine finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen für höchst fragwürdig.

Auch im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden. Den Staat hat es letztlich nicht zu interessieren, welcher Religion seine Bürger angehören.