Frage an Sven Giegold von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Giegold,
laut Presseberichten (z.B. Heise.de) will die österreichische die europäische Datenschutzverordnung (DGSVO) gesetzlich so regeln, dass sie faktisch wirkungslos ist. Wäre es dann zulässig, wenn ein Unternehmen in der EU personenbezogene Daten einem Dienstleister in Österreich anvertraut, obwohl dort nicht das Schutzniveau der DSGVO gewährleistet ist?
Können EU-Bürger überhaupt darauf vertrauen, dass die Grundwerte der EU ( Schutz der Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) durch EU Recht verbindlich geschützt sind? Oder müssen die Bürger nicht vielmehr befürchten, dass sich mehrere Regierungen, die in ihren Ländern diese Werte aushöhlen, sich gegenseitig vor Sanktionen durch die EU schützen?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.