Frage an Sven Giegold von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Giegold,
unterstützen Sie die Idee, dass es auch bei den Europawahlen 2019 wie schon 2014 europäische Spitzenkandidat(inn)en für die Kommissionspräsidentschaft geben wird?
Wenn ja: Könnte man bei den Wahlen 2019 nicht noch einen Schritt weitergehen? Die Parteien könnten doch dann nicht nur mit europäischen Spitzenkandidat(inn)en antreten, sondern auch mit nationalen Spitzenkandidat(inn)en für die Besetzung der übrigen Kommission. Wahlen sind für die Menschen interessanter, wenn sie das Gefühl haben, dabei über das künftige Spitzenpersonal abzustimmen. Von daher wäre es nur konsequent, wenn 2019 nicht nur personelle Alternativen für die Kommissionsspitze angeboten werden, sondern eben auch für die Besetzung der übrigen Kommission. Die in Deutschland gewählten Europaabgeordneten könnten dann mit Mehrheitsbeschluss der Bundesregierung eine Vorgabe machen, wer in Brüssel als künftiges Mitglied der Kommission aus Deutschland vorgeschlagen wird. Rechtlich stünde dem nichts im Wege; der EU-Vertrag gibt lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten Vorschläge für die Besetzung der Kommission machen, schreibt aber nicht vor, wie diese zustande kommen. Dies könnte dann so konkretisiert werden, dass die Parteien vor der Wahl sagen, wen sie als künftige Kommissarin oder künftigen Kommissar im Auge haben. Nach der Wahl könnten dann die neu gewählten deutschen Europaabgeordneten zusammentreten und abstimmen. Rechtlich gesehen wäre das Abstimmungsergebnis natürlich nur eine Empfehlung an die Bundesregierung, aber politisch eben bindend. Selbstverständlich bliebe vor einer Ernennung noch die Hürde des Anhörungsverfahrens im Europäischen Parlament. Anders als bei den gegenwärtig diskutierten transnationalen Listen bräuchten bei dem vorgeschlagenen Verfahren nationaler Spitzenkandidat(inn)en auch nicht alle Mitgliedstaaten von Anfang an mit zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
P. S.