![Sven-Christian Kindler Portrait von Sven-Christian Kindler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kindler_36.jpg?itok=CG6kIAyQ)
(...) Eine Fluggesellschaft darf also niemanden diskriminieren, weil er oder sie eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt. Die Bundesregierung und hier ganz konkret der Bundesverkehrsminister hat die Möglichkeit, einer Fluggesellschaft die Start- und Landerechte zu entziehen, wenn sie sich diskriminierend verhält. Genau genommen steht die Bundesregierung sogar in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass in Deutschland geltendes Recht eingehalten wird. (...)