Werden Sie dem Antrag 20/4886 der CDU/CSU Fraktion zu ME/CFS zustimmen?
Sehr geehrter Herr Kindler,
Ich gehöre zu den mindestens 500.000 an ME/CFS erkrankten Menschen in Deutschland. Bei mir ist der Auslöser für diese Erkrankung die Corona Impfung gewesen.
Der zum Thema ME/CFS gestellte Antrag 20/4886 wurde, wie Sie sicher wissen, am 19.01.2023 im Bundestag diskutiert. Alle Fraktionen waren sich einig, dass dringend etwas passieren muss, um den Erkrankten zu helfen.
Ich würde gern wissen, ob Sie persönlich dem Antrag zustimmen werden?
Es ist wichtig das jetzt endlich nach vielen Worten für uns Betroffenen Taten folgen.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
S. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Dem Antrag der Union habe ich nicht zugestimmt.
Das Thema ME/CFS und im Speziellen die Versorgung von Betroffenen ist eine klare Priorität Grüner Gesundheitspolitik. Dementsprechend haben wir uns mit der SPD und FDP bereits in den Koalitionsverhandlungen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Als Resultat haben wir Maßnahmen fest im Koalitionsvertrag verankert. Wir wollen so vor allem die Forschung vorantreiben und die Versorgung Betroffener verbessern. Zentral dafür ist auch die Bekanntmachung der Erkrankung und ihrer Ausprägungen beim Fachpersonal.
Als Bündnisgrüne Fraktion arbeiten wir mit SPD und FDP aktuell daran, das Angebot an Spezialambulanzen zu erhöhen. Durch diese Ambulanzen erhalten Menschen schneller eine Diagnose und können so adäquat behandelt werden. Ein wichtiger Schritt hierfür sind Richtlinien für eine interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik. So wird auch festgelegt, wie den Versicherten ein zeitnaher Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot gesichert werden kann. Deshalb haben wir kürzlich den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Erstellung entsprechender Richtlinien beauftragt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung in unserem Gesundheitswesen.
Der CDU/CSU-Antrag hat grundsätzlich die richtige Stoßrichtung, lässt aber zentrale Punkte außen vor. Wir beanstanden unter anderem, dass der Antrag teilweise die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens nicht berücksichtigt. Diese ist aber essenzieller Bestandteil gesetzeskonformer Gesundheitspolitik. Allein schon deshalb, weil die Fachgesellschaften für zielgruppenspezifische Fortbildungen verantwortlich sind. Die hierfür notwendigen symptomspezifischen Konzepte für ME/CFS-Patient*innen können nur aus der Reha-Praxis und auf Basis medizinischer Evidenz in den Fortbildungsprozess eingebracht werden. Ein von der Politik vorgeschriebenes Verfahren, das die Praxis nicht mit einbezieht, kann den hohen Ansprüchen einer guten Gesundheitsversorgung nicht gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler