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Sven-Christian Kindler
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Frage von Moritz S. •

Bei welchem Verhältnis von Grundfreibetrag zu Eckwert Spitzensteuersatz sehen Sie die Steuer-„Gerechtigkeit“ als erreicht an? Das Verhältnis ist von 2009 bis 2024 bereits von 6,71 auf 5,75 gesunken.

Sie fordern, dass bei denjenigen, die ohnehin schon mit Abstand den größten Teil der Staatsfinanzen tragen, sich dieser Anteil schleichend durch die Inflation weiter vergrößert. Der Spitzensteuersatz wird heute bereits bei einem normalen Facharbeiter-Gehalt fällig. Die Progression von 14-42% Steuersatz wird durch die sinkende Spreizung zwischen Grundfreibetrag und Eckwert Spitzensteuersatz immer steiler. Das bedeutet, dass zusätzliches Einkommen immer höher besteuert wird und damit Arbeiten weiter unattraktiver wird. Und das bezeichnen Sie dann als „gerecht“. Daher die Frage: wann ist denn hier die „Gerechtigkeit“ erreicht?

Zu den Zahlen: Freibetrag in 2009: 7.834€, Eckwert Spitzensteuersatz: 52.551€ - Spreizung 6,71 // Freibetrag in 2024: 11.604€, Eckwert Spitzensteuersatz: 66.760€ - Spreizung: 5,75

Quellenangabe: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-07/bundeshaushalt-einigung-ampel-koalition-spd-saskia-esken-lars-klingbeil

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