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Sven-Christian Kindler
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Frage von Anna S. •

Frage an Sven-Christian Kindler von Anna S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kindler,

die Bürgerversammlung in München, Bezirk 9, Neuhausen Nymphenburg hat im November 2015 einen Antrag gegen Türdrücker und Sammelaktionen im Stadtbezirk gestellt.
Dieser ist mehrheitlich befürwortet worden.
Eine Reihe von Hilfsorganisationen, Sanitäts- und Rettungsdienste der verschiedenen Vereine nutzen dieses aus und beauftragen Marketingagenturen, z.b. www.wesser.de , die vorwiegend junge Menschen, Studenten etc. in Dienstkleidung "stecken" . Diese ziehen dann von Haus zu Haus und sammeln Spenden . Zumeist muss der Spender auch Mitglied der jeweiligen Hilfsorganisation werden.

Besonders ältere Menschen fühlen sich durch Haustür-Sammlungen bedrängt und wünschen dies nicht mehr. Außerdem ist es in den Zeiten von Infoständen und Online-Marketing auch nicht mehr zeitgemäß.

Laut Spendensiegel DZI ist es übrigens nicht gestattet, in Dienstkleidung Spenden zu sammeln.
Eine entsprechende Anfrage haben wir dazu auch ans DZI gestellt.

Wir würden gern prüfen lassen, ob eine Gesetzesintitiative möglich ist . Wie gehen wir vor ?
Können wir mit Ihrer Unterstützung rechnen ?

Freundliche Grüße

Anna Seliger
München
Neuhausen Nymphenburg

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Seliger,

vielen Dank für Ihre Frage zur Spendensammlung von Hilfsorganisationen in Deutschland.
Da das Spendensammeln per Post, in Fußgängerzonen und eben auch an der Haustür grundsätzlich erlaubt ist, gibt es zunächst einmal keine Handhabe gegen diese Aktionen. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern die Pflicht Sammelaktionen im Vorhinein anzumelden. Hierzu müssten Sie sich an die jeweiligen Fraktionen in Ihrem Landtag wenden.

Grundsätzlich ist ein möglicher Weg für eine Gesetzesinitiative immer der Weg über den Petitionsausschuss des Bundestages. Jede Partei hat Abgeordnete die in dem Ausschuss sitzen und über sämtliche eingehenden Petitionen unterrichtet werden. Ab dem Erreichen des Quorums (50.000 UnterzeichnerInnen) wird die Petition i.d.R. im Ausschuss öffentlich beraten und die jeweilige Petentin oder der Petent zu dieser Beratung eingeladen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://epetitionen.bundestag.de/

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven-Christian Kindler

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