Frage an Sven-Christian Kindler von Jörg B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kindler,
Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen. Wir hatten Ihnen ein erläuterndes Schreiben per Post zugesandt.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:
1. Bundesweite Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle wie am De-Haën-Platz in Hannover, indem die privaten Eigentümer von der finanziellen Belastung der Sanierung freigestellt werden, sofern keine Kenntnis über und kein Verschulden an den Altlasten besteht.
2. Definition der Fristen bzgl. des § 9 BBodSchG
3. Finanzielle Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen
4. Gesetzliche Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis
Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden. Am 14.9.2013 wollen wir gern eine Auswertung der Kandidatenrückmeldungen veröffentlichen. Daher bitten wir Sie, Ihre Antwort bis zum 13.9.2013 einzustellen.
Für den Vorstand der BI:
Michael Arnold
Jörg Baltruweit
Henrich Fenner
Sabine Sievert
Sehr geehrter Herr Baltruweit,
wir Grüne streben, in Abstimmung mit den Ländern, eine Sanierung aller Altlasten bis zum Jahr 2050 an, bei denen das fachlich geboten ist. Die von Ihnen genannten Vorschläge sind sehr fachlich und in der Kürze der Zeit leider nicht vollständig prüfbar. Prinzipiell können wir Grüne Ihr Grundanliegen jedoch verstehen und auch unterstützen.
Das Verursacherprinzip steht bei uns an erster Stelle. Wenn jedoch niemand mehr in Haftung zu nehmen ist, setzen wir uns ganz klar für eine Unterstützung durch die Allgemeinheit und die Industrie ein. Zum Beispiel durch einen Altlastenfond auf Bundes- und Landesebene.
Dass Hauseigentümer_innen, die unverschuldet mit Sanierungskosten durch Altlasten, die sie nicht zu verantworten haben und von denen sie auch keine Kenntnis haben konnten, belastet werden, ist selbstverständlich eine Ungerechtigkeit. Diese muss beseitigt und bundesweit einheitlich geregelt werden. Die bestehenden Gesetze sollten also entsprechend angepasst werden.
Zur finanziellen Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz: Uns allen ist bekannt, dass Region und Stadt eigens für dieses Projekt einen Fond auferlegt haben. Die Kommune macht somit bereits mehr, als sie gesetzlich müsste. Ein Altlastenfond auf Landes- oder Bundesebene sollte dagegen angedacht werden, um die Eigentümer_innen zu entlasten.
Auch eine gesetzliche Informationspflicht halten wir vom Ansatz her für durchaus richtig und begrüßenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler