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Sven-Christian Kindler
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Frage von Martin U. •

Frage an Sven-Christian Kindler von Martin U. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Kindler,

das Thema Jungenbeschneidung wird im Moment breiter diskutiert, es gibt eine Absicht Regelungen in das demnächst zu beschliessende Patientenrecht auf zu nehmen. Meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zu der Beschneidung von Jungen und wie soll es zu einer Verständigung mit den an der Beschneidung intressierten Gruppen kommen? Gibt es eine Position der Grünen dazu?

Vielen Dank im voraus für eine aüsführliche Antwort, Martin Uesbeck

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Uesbeck,

vielen Dank für Ihre Frage. Genauso wie weite Teile der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, fordere ich die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Die Rechtsauffassung eines Einzelrichters am Kölner Landgericht hat zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt. Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist.

Eine Beschneidung ist tatbestandlich - wie jede Operation - eine Körperverletzung, die durch rechtswirksame Einwilligung gerechtfertigt und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls. Der körperliche Eingriff bei einer Beschneidung ist ein irreversibler Eingriff mit niedriger Eingriffstiefe, soweit er medizinisch fachgerecht durchgeführt wird. Er wird zum Teil auch aufgrund von hygienischen und prophylaktischen Überlegungen durchgeführt. In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.

Der Staat muss bei einer rechtlichen Regelung darauf achten, dass die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Hierdurch verwirklicht er das Kindeswohl und schützt die Gesundheit des Kindes (Art. 2GG). Im Falle einer Illegalisierung der Beschneidung käme es sicher häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider. Dies gilt es zu vermeiden. Jüdischer Glaube, Islam und Christentum gehören zu Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler

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