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Sven Benentreu
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Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag für NRW steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Was hat Ihre Partei dazu in den letzten 5 Jahren jenseits von Wahlkampagnenrhetorik unternommen?

Im Koalitionsvertrag für das Land NRW steht, dass Doppelresidenz nach Trennung und Scheidung der Idealfall sei. Was hat Ihre Partei dazu in den letzten 5 Jahren jenseits von Wahlkampagnenrhetorik konkret unternommen? Was haben Sie konkret vor und wo kann man das nachlesen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Doppelresidenzmodell.

Unter Federführung von Familienminister Dr. Joachim Stamp hat sich Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder mit dem Bund (JFMK) dafür eingesetzt, einen gemeinsamen Beschluss zum Doppelresidenzmodell zu fassen. Die Jugend- und Familienminister haben sich in der Folge im Mai 2018 auf Initiative NRWs auf einen Beschluss geeinigt. Darin hat die JFMK das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium beauftragt, den entsprechenden Regelungsbedarf zu prüfen. Leider hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschlossen, keinen dahingehenden Gesetzentwurf erarbeiten zu wollen.

Es ist daher begrüßenswert, dass die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP„gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen“ will (siehe Koalitionsvertrag der Ampelkoalition, Seite 103).

Mit freundlichen Grüßen
Sven Benentreu