Frage an Susanne Manstein von Fiebelkorn G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Riesige Wahlplakate Ihrer Partei verkünden, dass wer arbeitet, auch mehr verdienen soll, als der, der nicht arbeitet. Abgesehen davon, dass dies so platt ist, dass es wehtut, weil das natürlich von jeder Partei und jedem Bürger unterschrieben wird: Wie rechtfertigen Sie in diesem Kontext Ihre Ablehnung des Mindestlohns? Denn Tatsache ist ja, dass viele "Niedriglöhner" am Ende des Tages weniger haben als ALG2-Empfänger.
Sehr geehrte Frau Gabriele Fiebelkorn,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich wie folgt beantworte:
Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn untergräbt die Tarifautonomie. Hier sollen die Vertragsparteien sich über die Arbeitsregeln gemeinsam eine Entgeltregel erarbeiten und verbindlich festlegen. Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn würde branchenspezifisch für alle Branchen verbindlich sein. Unabhängig davon, wie das Arbeitsanforderungsprofil aussieht, dürften keine Beschäftigungen unter diesem festgelegten Mindestlohn stattfinden. Auch kleine und mittlere Betriebe hätten sich danach zu richten. Das führt in Berlin zu negativen Beschäftigungseffekten.
Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn beseitigt nicht das von Ihnen angesprochene Ungleichgewicht zwischen Niedriglohnempfängern und ALG 2 Beziehern.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Manstein