Frage an Susanne Badra von Matthias N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Badra,
ich bin 45 Jahre alt, seit rund 4 Jahren im Öffentlichen Dienst tätig und freiwillig gesetzlich versichert.
Ihre Partei hat immer für die betriebliche Altersvorsorge geworben. Nun zahle ich denn auch seit Jahren regelmäßig bei der Versorgungsanstalt des Bundes meine (Pflicht-)Beiträge. Sobald ich jedoch ins Rentenalter komme, wird von der zu erwartenden Betriebsrente der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten werden, und zwar sowohl den Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil! Und dies noch zusätzlich zum Beitrag auf meine zu erwartende gesetzliche Rente.
Damit wird die Renditeerwartung an die betriebliche Altersvorsorge zunichte gemacht. Was der Gipfel der Ungerechtigkeit ist: Diese Beitragspflicht gilt nur für gesetzlich, nicht aber für privat Versicherte.
Diese Konstruktion wurde bereits 2004 in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von rot-grün erfunden, um die seinerzeit notleidenden Sozialkassen zu mit zusätzlichen Einnahme zu versorgen. Nun haben wir mittlerweile eine geringe Arbeitslosenquote und mithin eine sehr anständige Finanzierungsgrundlage für die Sozialkassen.
Halten Sie die geltende Rechtslage für angemessen?
Werden Sie sich als MdB dafür einsetzen, die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auf Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte abzuschaffen? Falls nein, warum nicht?
Freundliche Grüße
M. N.