Es gibt eine Petition von innn.it für die Prüfung eines AfD-Verbots. Würden Sie sich bei Ihrer Landesregierung für eine entsprechende Bundesratsinitiative einsetzen?
Liebe Frau. L.
vielen herzlichen Dank für Ihre wichtige Frage! Als Abgeordnete, die unter anderem deshalb angetreten ist, um den Wahlkreis gegen die AfD zu verteidigen (Sie erinnern sich - leider hatte die AfD hier im Wahlkreis Mannheim I (Nord) zuvor fünf Jahre das Direktmandat), beobachte ich die aktuelle Situation der stetigen Radikalisierung der AfD mit großer Sorge.
Diese Entwicklung ist, insbesondere mit Blick auf die aktuellen Umfrageergebnisse sowie den letzten Parteitag der AfD zur Aufstellung ihrer Kandidat*innen zur Europawahl, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Für mich ist klar, dass diese Partei sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegt und eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Die Verfassungsordnung sieht ein Parteiverbotsverfahren vor, wenn gewisse Gegebenheiten vorliegen. Damit kann sich unsere demokratische Grundordnung gegen entsprechende Angriffe wehren. Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat im Rahmen der gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gezeigt, dass diese Möglichkeit nur unter strengsten Voraussetzungen und als ultima ratio eingesetzt werden kann. Schließlich handelt es sich bei einem Parteienverbot um einen Eingriff in den Kernbereich unserer demokratischen Verfassungsordnung, welche Parteien als zentrale Akteure vorsieht.
Die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes müssen also tatsächlich erfüllt werden damit ein solches Verfahren in Betracht gezogen werden kann und die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Eine umfassende und äußerst sorgfältige Prüfung sind hier unabdingbar.
Für mich ist daher die zentrale Vorarbeit und Bewertung der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder von großer Bedeutung. Auch der baden-württembergische Landesverband der AfD wird wie der Bundesverband als Verdachtsfall eingestuft. Hier laufen aktuell Prüfungsverfahren durch die Verfassungsschutzämter. Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind und eine Bewertung vorliegt, kann eine politische Entscheidung durch die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) getroffen werden. Und damit auch ein gegen die AfD gerichtetes Parteiverbotsverfahren eingeleitet werden.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Engagement bedanken - wir teilen das Anliegen des Kampfs gegen den Rechtsextremismus. Bis die vom Bundesverfassungsgericht angelegten Kriterien für ein Parteiverbotsverfahren erwartbar erfüllt werden, gilt es für mich daher weiterhin eine ganz klare Kante gegen Rechts und die AfD zu zeigen. Das bedeutet auch, dass meine Fraktion und ich die AfD im politischen Wettbewerb stellen und immer wieder deutlich machen, dass es sich dabei nicht um eine „normale“ Partei innerhalb des demokratischen Verfassungsbogens handelt.
Viele Grüße und zögern Sie nicht, mein Büro oder mich bei Rückfragen und Anliegen zu kontaktieren,
Ihre
Dr. Susanne Aschhoff MdL