Portrait von Susanna Karawanskij
Susanna Karawanskij
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Susanna Karawanskij zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Friedhelm S. •

Frage an Susanna Karawanskij von Friedhelm S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Karawanskij,
am 22.5.2015 soll der Regierungsentwurf des „Tarifeinheitsgesetzes“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag behandelt werden. Zahlreiche Verfassungs- und Arbeitsrechtler und auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages halten diesen Gesetzentwurf für verfassungswidrig.
Tarifeinheit bei mehreren im Unternehmen agierenden Gewerkschaften ist gesetzlich nur dadurch realisierbar, dass einer von mehreren Tarifverträgen als der einzig gültige ausgewählt wird und die Mitglieder der anderen Gewerkschaften der aus dem auserwählten Tarifvertrag sich ergebenden Friedenspflicht unterworfen werden.
Dadurch haben während der Laufzeit dieses Tarifvertrags der sog. Mehrheitsgewerkschaft weder die durch Mitgliedschaft in der Mehrheitsgewerkschaft an die Friedenspflicht gebundenen Beschäftigten noch die Mitglieder der Minderheitsgewerkschaft noch die Unorganisierten ein Streikrecht. Dies nützt vor allem den Arbeitgebern.
Das Streikrecht würde bei Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes faktisch massiv eingeschränkt. Hinzu kommt noch, dass aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland bekanntlich nur für tarifvertraglich regelbare Forderungen gestreikt werden darf. Da aus den o.g. Gründen nur die Forderungen der jeweiligen Mehrheitsgewerkschaft überhaupt zu konkreten Tarifabschlüssen führen könnten, wären Streiks der Minderheitsgewerkschaften „unverhältnismäßig“ und auch deshalb von Arbeitsgerichten aufgrund arbeitgeber- oder auch mehrheitsgewerkschaftsseitiger Anträge bei Arbeitsgerichten relativ leicht zu verbieten.
Gewerkschaften, die aufgrund der o.a. Bestimmungen zukünftig keine Tarifverträge mehr durchsetzen können, sind mangels Attraktivität mittelfristig dem Untergang geweiht.
Wollen Sie dies wirklich?
Bitte teilen Sie mit, ob Sie dieser faktischen Einschränkung des Streikrechts zustimmen oder ob Sie dies ablehnen wollen.
Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Schutt

Portrait von Susanna Karawanskij
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schutt,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage! Meine Fraktion und ich lehnen jede Einschränkung des Streikrechts ab und teilen Ihre Kritik am Tarifeinheitsgesetz.

CDU/CSU wollen gemeinsam mit der SPD die bislang geschützte Tarifautonomie einschränken. Das gewerkschaftsfeindliche Tarifeinheitsgesetz wird langfristig alle Gewerkschaften treffen, auch die des DGB. Genau deswegen sind die Arbeitgeber so daran interesseiert, dieses Gesetz zu bekommen. Wer mit der Maxime antritt, die Tarifautonomie stärken zu wollen, sollte die Hände vom Streikrecht lassen. Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Tarifeinheit liegt in der Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es hier, politische Rahmenbedingungen zu stärken, damit die Beschäftigten selbst die Tarifeinheit in ihrem Betrieb durchsetzen können. Zusammen mit ihrer Gewerkschaft.

Man muss berücksichtigen: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik streiken sowieso kaum. Die Zersplitterung der Tariflandschaft, zum Beispiel durch den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträge in Betrieben, wird durch das Gesetz nicht verhindert. Die Regierung behauptet, das Streikrecht würde durch das Gesetz nicht betroffen sein. Das ist pure Augenwischerei. Natürlich wird das Streikrecht eingeschränkt: Zu diesem Ergebnis kommen fast alle aktuellen Rechtsgutachten, die sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist ebenso eindeutig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig. Für das Gesetz gibt es zudem keine Notwendigkeit. Zu diesem Schluss kam schon der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler in einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion (vgl. http://dokumente.linksfraktion.net/download/20150109-gutachten-tarifeinheit.pdf ). Der geplante Verfassungsbruch lässt sich also nicht mehr schönreden. DIE LINKE wird weiter an der Seite der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie wohlgesonnenen Gewerkschaften gegen die Schleifung von Arbeitnehmer-, Gewerkschaftsrechten und des Streikrechts kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Susanna Karawanskij, MdB