Frage an Susanna Karawanskij von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Susanna Karawanskij!
Innerhalb des 2. Beitrages, heutejournal vom 20.09.2013 ab Minute 4:10, "Die Gründe für das Nichtwählen" hat Herr Prof. Patzelt Politikwissenschaftler dieses Statement abgegeben.
Würden es so sein, dass man für jedes öffentliche Mandat, Landrat, Stadtrat, Landtag, Bundestag, sich einem Vorwahlprozess unterzeihen müsste, einem Vorwahlprozess in jedem Wahlkreis in dem man gewählt werden will, brächte dies sofort intensives politisches Leben. http://heutejournal.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d74d6c90-b21f-3ce8-a1ec-0876d43191a4/20204349?doDispatch=1
Hierzu ist m.M.n. eine Novelle der Kommunalen Wahlrechte zumindest in der Form erforderlich, dass ALLE künftigen Mandatsträger z.B. Unterstützerunterschriften einwerben sollten. Eine Straßensammlung sollte, wie bei der BT-Wahl möglich sein.
Die Probleme bei der Leipziger OBM-Wahl sind Ihnen sicher teilweise bekannt.
Von den 13 Bewerbern mussten 9 Bewerber jeweils 240 Unterstützerunterschriften bis zum 31.12.2012 beibringen. 2 Bewerber kandidierten jedoch für politische Parteien. (CDU / Piraten)
Die Auflagen für die Einzelbewerber zur Beibringung der 240 Unterstützerunterschriften in Leipzig, widersprechen den Normen zur Bundestagswahl.
Wenn Unterstützerwillige ihre Willenserklärung (keine Wahlentscheidung), nach den umfänglichen Gesprächen der Einzelbewerber mit ihnen, abgeben wollen, müssen diese, diese Unterschrift ausschließlich im Rathaus noch dazu nur zu bestimmten Öffnungszeiten leisten. Gleichzeitig werden die Unterstützerwilligen genötigt, einen zusätzlichen, teilweise sehr hohen Zeitaufwand auf sich zu nehmen und müssen auch noch, sich ergebene, finanzielle Belastungen tragen.
Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG.
Meine Frage:
Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung in Sachsen, wenn möglich auch rückwirkend, aufgehoben wird?
Sehr geehrter Herr Malok,
herzlichen Dank für Ihre Frage!
Das Wahlprozedere für die Leipziger Kommunalwahl ist Landesrecht und in der sächsischen Gemeindeordnung niedergelegt. Als Bundestagsabgeordnete setze ich mich auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene für Transparenz im Wahlprozess und mehr BürgerInnenbeteiligung sowie -mitbestimmung ein.
In Sachsen hat sich die Fraktion DIE LINKE in Ihrem Sinne mit eigenen Änderungsanträgen für die Einführung der so genannten Straßensammlung eingesetzt. Mit einer Straßensammlung von Unterstützungsunterschriften bei Kommunalwahlen wäre eine echte Erleichterung für die BewerberInnen und die UnterstützerInnen der Wahlvorschläge verbunden.
Die Debatten im Sächsischen Landtag dazu fanden zuletzt statt anlässlich der Beratungen zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen", Drs. 5/9491 ( http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9491&dok_art=Drs&leg_per=5 ). Beschlossen wurde das Gesetz am 13. März 2013 durch die CDU-FDP-Koalition - allerdings ohne diese Änderung, welche sogar mittlerweile von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird. Sowohl im Bundestag als auch in Sachsen werde ich mich weiter für die Straßensammlung, die Gleichbehandlung aller BewerberInnen und grundsätzlich mehr und bessere Partizipationsmöglichkeiten einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Susanna Karawanskij, MdB