Frage an Susanna Karawanskij von Paul G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr/ Frau Bundestagsabgeordnete,
Die Lärmproblematik um den Halle/leipziger Flughafen ist Ihnen durchaus bekannt.
Dennoch tut sich von Seite der Politik nichts, absolut nichts.
Im Gegenteil, statt den Sorgen der betroffenen Bürger um Ihre Gesundheit ernst zu nehmen, wird vielmehr darum gekämpft noch mehr Luft- und Frachtunternehmen an den Flughafen Halle/Leipzig zu stationieren mit allen daran verbundenen Folgen für die Bevölkerung.
Durch die zunehmende Lärm und Abgasbelästigungen durch Fluggerät wird auch die Gesundheit der betroffenen Bürger zunehmend mehr und mehr in Bedrängnis gebracht.
Meine (unsere) Frage, mit der Bitte auf umgehende ,NOCH VOR DER BUNDESTAGWAHL, aussagekräftige Antwort:
Ist Ihnen dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Recht,
„AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT“ wichtig ?
IST DIESES RECHT TEILBAR ?
Sind aus Ihrer- und oder aus Parteisicht , Wirtschaftlichen Interessen und für Aktionären steigenden Renditen wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung?
„Unterstützen Sie die Forderung der Bürgerinitiative Gegenlärm Schkeuditz und mehrerer 1000 Schkeuditzer Bürger nach einer gleichmäßigen Nutzung der beiden Start- und Landebahnen des Flughafens Leipzig-Halle ? Dies wird zwar im Planfeststellungsbeschluß und in der Betriebserlaubnis so gefordert, aber in der Praxis nicht eingehalten. Über 90 Prozent der rund 70 DHL-Frachtflugzeuge starten und landen nachtszwischen 00.00 und 06.00 Uhr auf der stadtnahen Südbahn. Flughafen, Stadt Schkeuditz und Fluglärmkommission schieben seit Jahren entsprechende Beschlüsse vor sich her.
Und: Unterstützen Sie die Forderung des 112. Deutschen Ärztetages für ein Nachtflugverbot ? Oder wenigstes ein begrenztes Nachtflugverbot (von 23.00 bis 5.00 Uhr bzw. an 2-3 Wochentagen) ? „
Sehr geehrter Herr Gabriels,
vielen Dank für Ihre Anfrage und gestatten Sie mir eine Randbemerkung, dass ich bislang keine Bundestagsabgeordnete bin, sondern Kandidierende.
Die von Ihnen gestellte Fragen wurden mir bereits in der Vergangenheit gestellt, so dass ich meine Antwort zu dem Thema wiederhole.
Selbstverständlich sind mir persönlich, als auch aus einer gesellschaftlichen Perspektive, die Grundrechte wichtig und darüber hinaus sind diese schützenswert.
Beide formulierten Forderungen unterstütze ich ohne Wenn und Aber. Hinsichtlich der annähernd gleichmäßigen Nutzung beider Start- und Landebahnen sollte der Druck der kommunalen Akteure, wozu auch ich mich zählen darf, aufrechterhalten oder besser noch verstärkt werden. Ich rege an, dieses Thema auch noch einmal im Stadtrat Leipzig und im Kreistag Nordsachsen auf die Tagesordnung zu setzen. Diese haben zwar kein Entscheidungsrecht in der Sache, können aber die Öffentlichkeit für dieses wichtige Anliegen sensibilisieren. Der Ehrlichkeit halber muss ich aber hinzufügen, dass sich auch Bundestagsabgeordnete nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen können. Die Frage der Zulässigkeit eines Nachflugverbotes in Schkeuditz oder zumindest die Einschränkung von Nachtflügen ist bekanntlich vor dem Bundesverwaltungsgericht abschließend negativ beschieden wurden. Ich bedauere diese Entscheidung sehr, zeigen doch andere Städte mit bedeutenden Flughäfen wie etwa Frankfurt/Main oder Brüssel, dass es durchaus möglich ist, vernünftige Kompromisse zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und ansässiger Logistikunternehmen einerseits und den berechtigten Interessen und gesundheitlichen Befürchtungen der Anwohner andererseits zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
S.Karawanskij