Warum ist eine max. Absenkung der Kappungsgrenze nur auf 15% möglich und nicht darüber hinaus bis zu 0%? Wie lässt sich das ändern?
Sehr geehrter Frau Leithoff, die Höhe von Mieten für Wohnraum ist weiterhin das Thema und nicht selten Ursache alltäglicher Sorgen. Wie tagesschau.de (Wie es mit den Immobilienpreisen weitergehen könnte, 24.02.2024) berichtet, sind die Immobilienpreise für Mehrfamilienhäuser seit 2022 um 20,1 % gesunken, ohne das diese Tatsache sich auf Bestandsmieten auswirkt. Die Preise könnten sogar um 50% sinken und doch würde jeder die gleiche Miete bezahlen - Mietsenkungen sind nicht vorgesehen. Obwohl wir in einem ausgeprägten Mieter-Land mit deutlichen demokratischen Mehrheiten von über 80% z.B. in Berlin oder Leipzig leben, ist der Handlungsspielraum der Kommune oder die Mitsprache des Mieters marginal.
So wird im §558 BGB dem Eigentümer eine Mieterhöhung von 20% innerhalb von 3 Jahren garantiert, was faktisch als legale Bereicherung am Mieter anzusehen ist. Die aktuell max. absenkbare Kappungsgrenze ist auf 15% begrenzt - der Vermieter ist gegenüber dem Mieter deutlich besser gestellt.