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Susan Leithoff
CDU
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Frage von Annett P. •

Warum haben Sie nach dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Milchkühe & Mastrinder den Bäuerinnen und Bauern nicht umgehend starke finanzielle Hilfen für Stallumbauten und Weide angeboten?

Wie konnten Sie beschließen, die leidenden Tiere, die Bäuerinnen und Bauern und die vielen Verbraucher*innen, die nicht wollen, dass die Tiere für ihre Nahrungsmittel leiden müssen noch für 12 weitere Jahre im Stich zu lassen?"

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Auch für mich ist die Anbindehaltung von Rindern, egal ob biologisch oder konventionell gehalten, wie sie fast ausschließlich noch von bayrischen Bergbauern praktiziert wird und in Sachsen kaum mehr existiert, schon längst nicht mehr zeitgemäß. Deshalb haben sich auch die landwirtschaftlichen Fachpolitiker meiner Fraktion in der Vergangenheit dafür stark gemacht, dass diese Art der Tierhaltung zeitnah beendet wird. Dies ist aus meiner Sicht vor allem aus tierschutzfachlicher Sicht geboten. Diese Haltungsart bedeutet, insbesondere in den Wintermonaten – im Sommer befinden sich die Tiere zumeist auf der Weide -  eine deutliche Einschränkung in der Bewegungsfreiheit der Tiere. Es besteht Konsens, dass insbesondere diese Haltung kaum mehr mit einem modernen Tierschutzverständnis und den Ansprüchen der Tiere vereinbar ist.

Entsprechend wurde in Sachsen in den vergangenen Jahren in einer ganz großen Zahl rinderhaltender Betriebe, die ihre Tiere beispielsweise standortbedingt nur im Stall halten können, der Neubau und die Unterbringung in modernen frischluft- und lichtdurchfluteten Laufställen umgesetzt. Hierzu wurden durch Freistaat und Bund erhebliche finanzielle Mittel aufgewandt. Auch weiterhin werden diese Neubaumaßnahmen durch den Bund nachhaltig finanziell unterstützt. Gerade in den schwierigen Zeiten, die durch extrem niedrige Milchpreise gekennzeichnet waren und zum Teil noch sind, wurde im Rahmen der so genannten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eine erhöhte finanzielle Unterstützung für Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen, also etwa die Laufstallhaltung mit Auslauf, angeboten.

Dabei wird es auch Übergangszeiten geben müssen, denn die Betriebe müssen in diese Um- bzw. Neubauten sehr viel Geld investieren. Dies ist nicht von heute auf morgen möglich. Würde es diese 12jährige Übergangszeit nicht geben, bestünde die Gefahr, dass die Betriebe aufgeben oder die Tierhaltung ins Ausland abwandert. Auf die Tierschutzstandards in anderen Ländern können wir nur sehr bedingt Einfluss nehmen. Eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen wäre gerade für kleine Betriebe nicht machbar. Deshalb ist man parteiübergreifend zu dem Ergebnis gekommen, eine 12jährige Übergangszeit zu gewähren.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Susan Leithoff, MdL

 

 

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