Frage an Steven Wink von Eugen H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Wink,
Sie kandidieren zur Landtagswahl 2016 in Rheinland-Pfalz. Dazu hatte ich Ihnen schon neulich einige Fragen gestellt, die Sie bisher nicht beantwortet haben. Darum frage ich jetzt öffentlich.
Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig sauber, und das ist auch gut so, denn Atemluft ist das Lebensmittel Nr. 1; ohne Luft können die wenigsten Menschen mehr als 3 Minuten überleben. Deshalb ist saubere Atemluft genauso wie sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht.
Leider müssen viele Menschen immer noch durch Tabakrauch verschmutzte, stinkende, vergiftete Luft einatmen.
Bedenken Sie: Meine Lunge ist privat, auch im öffentl. Raum und unter freiem Himmel! In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.
Darum frage ich Sie:
1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?
2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.
Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?
3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch unter freiem Himmel.
Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?
4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht.
Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen.
Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?
Mit freundlichen Grüßen
E. H.
Sehr geehrter Herr H.,
danke für Ihre Frage, welche ich gerne beantworten möchte.
Ich selbst sehe unsere Atemluft, wie Wasser, als wichtigstes Gut an. Natürlich ist es auch das Recht eines jeden Einzelnen diese Luft zu atmen ohne dafür etwas zahlen zu müssen. Auch stimme ich Ihnen zu wenn Sie sagen, dass niemand ohne sein Einverständnis dem Tabakrauch unterworfen werden darf.
In Ihrem Vorschlag ein Gesetz zu entwerfen, welches das Rauchen gänzlich verbieten soll (wenn ich Ihre Frage richtig deute), kann ich nur in Teilen zustimmen. Es ist ebenso die Freiheit eines jeden Einzelnen zu rauchen, wenn er oder sie das möchte. Es obliegt nicht dem Staat zu entscheiden wer rauchen darf und wer nicht. Wo man Rahmenbedingungen setzen kann, sind die Orte an denen geraucht werden darf. In den letzten Jahren gab es hier zahlreiche Vorgaben durch den Gesetzgeber, wo geraucht werden darf. Selbstverständlich müssen in diesen Rahmenbedingungen der Schutz der Schutzbedürftigen geregelt werden und die Belange der Nichtraucher berücksichtigt werden.
Bezüglich Ihres Beispiels kann ich nur sagen, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf, es sei denn es bestünde eine Ausnahme. Hierzu kenne ich das Weingut nicht gut genug. Wenn aber ein Winzer von seinem Hausrecht keinen Gebrauch macht, ist dies in erster Linie sein gutes Recht. Wenn er nicht-rauchende Gäste dadurch verliert, ist auch dies seine Angelegenheit.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Steven Wink