Frage an Stev Ötinger von Susanne K. bezüglich Staat und Verwaltung
Es ist ein Rückgang der Kindertagespflegepersonen in ganz Deutschland zu erkennen. Durch schlechte Rahmenbedingungen und deutlich zu geringer Vergütung (regional unterschiedlich) wird es immer weniger Betreuungsplätze für Kinder geben. Selbst bei Bundesförderprogrammen wird die Kindertagespflege kaum bis gar nicht einbezogen. Was will Ihre Partei konkret unternehmen, um die Kindertagespflege aufzuwerten und welche Instrumente wollen Sie hierfür verstärken?
Ich setze mich grundsätzlich als FDP-Kandidat für beste Bildung unserer Kinder ein, die Kindertagespflege aufzuwerten und mit den Kindertageseinrichtungen gleichzustellen. Frühkindliche Bildung ist das Fundament für die Schulerfolge der Kinder und verändert die Welt.
Die Freien Demokraten wollen die Jugendämter bei der Fachberatung entlasten und bei der Organisation von Vertretungen im Falle von Krankheit, Fort- und Weiterbildungen oder Urlaub unterstützen. Es gibt bereits verschiedene Vertretungsmodelle, die schon praktiziert werden.
http://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/files/handreichung_vertretungsmodelle_in_der_kindertagespflege.pdf
„Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege“ vom bmfsfj, Frühe Chancen und DJI
Auszug Seite 15:
Darüber hinaus sollte gelten: „Wenn die Gleichrangigkeit der Betreuungsformen in der Praxis umgesetzt werden soll, dann dürfen Eltern nicht durch zusätzliche Kosten
und/oder Organisationsaufwand im Vertretungsfall belastet werden. Eine Doppelbe-zahlung bei Krankheit – für die Tagesmutter und deren Vertretungsperson – ist nicht zumutbar. [...] Gleichzeitig sollten Tagesmütter, die als Selbstständige ohnehin mit finanziellen Risiken belastet sind, gegen kurzfristige Verdienstausfälle abgesichert werden.“
Zu den guten Rahmenbedingungen gehören auch die Antragsverfahren bei der Verwaltung, welche grundsätzlich entbürokratisiert und modernisiert werden müssen. Hierfür soll die
Möglichkeiten der Digitalisierung künftig besser genutzt werden, indem wir verstärkt Online- Beantragungen ermöglichen und den Antragstellern eine Eins zu Eins Online- Beratung beim Ausfüllen zur Seite stellen. Sei es bei der Beantragung der Tagespflegepersonen für die Zahlungen der monatlichen Geldleistungen durch überflüssige Bürokratien oder die Anträge für die Betreuungsplätze durch die Eltern.
Bund und Länder haben in dieser Legislaturperiode einen Qualitätsdialog etabliert, um eine bundesweit vergleichbare Qualität in der Kindertagespflege durch die QHB- Qualifizierung herbeizuführen, was ich sehr begrüße. Ich setze mich dafür ein, dass diese Qualifizierung ausgebaut und weiter geführt wird, damit die Arbeit als Beruf anerkannt werden kann. Dadurch verbessern sich die Rahmenbedingungen, Eltern erhalten eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und die Vergütung wird dem Arbeitsmarkt angepasst. Bei einer bundesein-heitlich guten Qualifizierung soll sich auch der Bund noch stärker an der Finanzierung frühkindlicher Bildung beteiligen, was sowohl bei Kindertageseinrichtungen als auch bei Kindertagespflegepersonen angemessen gefördert werden muss.
Das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern nach § 5 SGB VIII setzt voraus, die Betreuungsmöglichkeiten wohnort- bzw. arbeitsplatznah zur Verfügung zu stellen, wobei es bei den Betreuungsformen keine zeitlichen oder finanziellen Einschränkungen geben darf. Um eine Gleichstellung zwischen Kindertagespflegestätten und Kindertageseinrichtungen zu erreichen, dürfen die Elternbeiträge nicht voneinander abweichen. Weiterhin müssen die Rahmenbedingungen für Anstellungsverhältnisse und Großtagespflegestellen überprüft werden, damit die Tagespflegepersonen die Möglichkeit einer Wahlfreiheit bei der Art und Weise ihrer Arbeit erhalten. Die unterschiedlichen Konzepte der Einrichtungen und Tagespflegestellen sollen dabei berücksichtigt werden.
Um den Rückgang der Kindertagespflegepersonen in ganz Deutschland entgegenzuwirken, setze ich mich für eine erneute Verlängerung der Sonderregelung des § 10 SGB V für Kindertagespflegepersonen zu den Beiträgen an die Krankenversicherung über 2018 hinaus ein, wonach Kindertagespflegepersonen nicht als hauptberuflich Selbständige anzusehen sind.
Die Beitragsbemessung für Selbständige soll sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Eine Verlängerung ist keine Dauerlösung, zumal es bereits mehrmals verschoben wurde.
In „Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit“ vom GKV-Spitzenverband, 11. Juni 2013 steht geschrieben: Angesichts dessen, dass bereits vor Ablauf der Ausbauphase weiterer Ausbaubedarf in der Kindertagespflege erkannt wurde, ist mit dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15.Februar 2013 (BGBl I S. 250) eine befristete Verlängerung der besonderen Regelungen zur Hauptberuflichkeit bis zum 31. Dezember 2015 beschlossen worden. Der Gesetzgeber geht danach von einer verbesserten Einkommenssituation der Tagespflegepersonen aus. Für Sonderregelungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung besteht dann kein Bedarf mehr.“
Nur mit einer angemessenen Vergütung kann man dem entgegen wirken, was unser Ziel ist.
Um bundesweite Klagen zur leistungsgerechten Vergütung nach § 23 SGB VIII entgegenzuwirken, wollen wir in der kommenden Legislaturperiode überprüfen, ob und in welcher Form Gesetzesänderungen nötig sind. Kommunen sind aufgefordert, sich bei der Anerkennung der Förderleistungen an entsprechende Richtlinien und Orientierungshilfen zu halten.
Ich befürworte eine qualifizierte Kinderbetreuung mit angemessenen Rahmenbedingungen, denn Kinder sind unsere Zukunft. Gerne biete ich Ihnen ein persönliches, konstruktives Gespräch an. Ansonsten hoffe ich, dass ich Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein konnte.