Frage an Stephanie Iraschko-Luscher von Gerhard R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Iraschko-Luscher,
dem Hamburger Kita-Landeselternausscuss wurde mitgeteilt:
Im ausgehandelten Entwurf des Staatskirchenvertrages verpflichtet sich die Stadt Hamburg zur Übernahme des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils.
Die Eltern müssen damit rechnen, dass die jährlichen Mehrkosten von rund 5 Millionen Euro auf sie abgewälzt werden.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer verursacht beim Staat jährliche Einnahmeausfälle von mehr als 3 Milliarden Euro. Nur rund 10 % der Kirchensteuereinnahmen - weniger als 1 Milliarde - verwenden die Kirchen für "Soziale Dienste".
Nach dem Wegfall des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils fragen sich immer mehr Kita-Eltern: Warum noch Kirchensteuer?
Meine Fragen an Sie: Will die FDP die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer streichen? Seriöse Fachleute sehen kein rechtliches Hindernis. Die Mehreinnahmen könnten dann zum Beispiel für Kitas verwendet werden.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
das Steuerkonzept der FDP sieht bislang vor, dass Kirchensteuern und vergleichbare Beiträge zu inländischen Religionsgemeinschaften als Sonderaufwendungen in voller Höhe abziehbar im Jahr der Veranlagung gezahlten Beträge sind. Die Abziehbarkeit von Kirchensteuern entspricht deutscher Tradition zur Förderung der sozialen Arbeit der Kirchen (bisher § 10 Ziff. 4 EStG 2003), die auf die Weimarer Verfassung zurückgeht. Die Abziehbarkeit wurde wegen Art. 3 Abs. 3 GG auf vergleichbare Beiträge an inländische Religionsgemeinschaften ausgedehnt. Die genaue Abgrenzung ist durch Verwaltungsregelung zu treffen.
Nichtsdestotrotz soll nach Ansicht der FDP mittelfristig ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bereits im dritten Lebensjahr geschaffen werden. Es ist nicht länger zu vertreten, dass in der wichtigsten und effektivsten Bildungsphase, dem Kleinkindalter, Bildung mit Kosten für die Eltern belastet wird. Ein Halbtagskindergarten - bzw. KITAPlatz - soll daher ab dem vierten Lebensjahr nach und nach für die Eltern entgeltfrei werden. Die Frage, entweder Kind oder Karriere, darf sich nicht stellen. Familie und Beruf müssen vereinbar sein. Der Schlüssel hierzu ist der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Diese müssen bereits ab Ende des Mutterschutzes (acht Wochen nach Geburt) angeboten werden. Das Angebot an Betreuungsplätzen muss zudem um Ganztagsangebote mit Mittagsverpflegung erweitert und die Öffnungszeiten flexibilisiert werden. Betreuung heißt aber nicht Verwahrung, sondern Förderung des Kindes. Schon der Kindergarten hat einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Eine Qualitätsoffensive muss sicherstellen, dass, orientiert am Wohl des Kindes, Kompetenzen wie Sprachfähigkeit, Lernmotivation und Selbstsicherheit vermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Iraschko-Luscher